Versicherung

Du möchtest deine Kfz-Versicherung kündigen? Das solltest du wissen!

Wer einen Neuwagen kauft, hat viel zu tun. Auto anmelden. Versichern. Nach ein paar Jahren zum TÜV. Mit dem Gebrauchten sieht es nicht anders aus: Reifenwechsel. Wartung. Werkstatt. So vergehen die Jahre. Bis, ja bis du das erste Mal deine Kfz-Versicherung kündigen willst – und du dich fragst: Wie funktioniert das? Was muss ich beachten? Wie mache ich das so, dass die Kündigung auch wirksam ist? Hier bekommst du alle Antworten.

Lesedauer

7 min

Datum

20.04.2023

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Warum soll ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Du warst mit deinem Versicherer bisher zufrieden? Eine Kündigung der Kfz-Versicherung kann sich trotzdem lohnen – vor allem finanziell. Die Tarife der Versicherer hängen nämlich von vielen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohnort oder dem Auto ab. Möglicherweise haben sich deine Lebensverhältnisse geändert? Dann lässt sich durchaus Geld sparen. Warum also nicht Vergleichsangebote einholen? Vor allem zum Jahresende werben die Versicherer mit besonders attraktiven Angeboten um neue Kund:innen. Es schadet nie, die Preisgestaltung der bestehenden Kfz-Versicherung zu vergleichen. Das kann der Versicherungsmakler deines Vertrauens für dich machen oder du nutzt dafür Vergleichsportale wie check24, Financescout24, oder Verivox. Du willst wissen, wer 2023 das beste Angebot hat? Die besten Kfz-Versicherungen im Vergleich!

Aber welche Arten von Kfz-Versicherungen gibt es überhaupt?


Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei Unfällen den Schaden Dritter bis zu einer festgesetzten Summe. Den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden muss der/die Unfallverursacher:in selbst tragen.  


Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz bei Beschädigung des Fahrzeuges durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Naturgewalten oder Glasbruch.    


Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie reguliert alle Teilkaskoschäden – zusätzlich aber auch Schäden, die der/die Fahrer:in durch eigenes Verschulden an seinem/ihrem Fahrzeug verursacht. Zum Beispiel im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls. Schäden, die durch Vandalismus entstehen, sind ebenfalls versichert. Wird ein Fahrzeug beim Kauf finanziert, so fordert die kreditgebende Bank in der Regel die Absicherung des Fahrzeuges durch eine Vollkaskoversicherung. Bei beiden Kaskoversicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Je höher diese ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich meistens nur bei Neuwagen in den ersten fünf Jahren. Von Fahranfänger:innen wird eine Vollkaskoversicherung gelegentlich auch bei älteren Fahrzeugen abgeschlossen. Apropos: Klein und erschwinglich – Die besten Einsteiger-Autos

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Was du bei der Kündigung deiner Kfz-Versicherung beachten musst

Gründe, die Versicherung zu wechseln, gibt es viele – entscheidend ist, dass du keine Fehler machst und deine Kündigung rechtskräftig ist.

Vertragslaufzeit

Die maximale Laufzeit für Kfz-Haftpflichtversicherungen beträgt zwölf Monate. Der Gesetzgeber schreibt das durch § 5 Absatz 5 des Pflichtversicherungsgesetzes gesetzlich vor. Das gleiche gilt auch für die Kaskoversicherung, welche in der Regel an die Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden ist. 

Automatische Vertragsverlängerung

Falls du deine Kfz-Versicherung nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit kündigst, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate.

Hauptfälligkeitstermin – Wirksamkeit der Kündigung – Stichtag 

Der Hauptfälligkeitstermin bezeichnet den Tag, an dem das neue Versicherungsjahr beginnt. Die Kündigung wird immer einen Tag vor dem Hauptfälligkeitstermin wirksam. Die Wirksamkeit der Kündigung ist nicht mit dem Stichtag zu verwechseln. Stichtag ist der Tag, an dem die Kündigung – unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist – dem Versicherer vorliegen muss.


Es gibt drei Vertragstypen. Schauen wir uns diese genauer an.

  • Kfz-Versicherungen mit Hauptfälligkeit zum 1. Januar
    Es hat sich in der Versicherungswirtschaft eingebürgert, bei Sachversicherungen, also auch Kfz-Versicherungen, die Hauptfälligkeit ab dem zweiten Versicherungsjahr auf den 1. Januar zu legen. Das bedeutet: Diese Verträge sind immer mit Wirkung zum 31. Dezember kündbar. Auch schon im ersten Jahr der Versicherung. Obwohl du vielleicht erst im Juni oder Juli den Vertrag abgeschlossen hast, ist der Vertrag bereits zum Jahresende kündbar, denn der Hauptfälligkeitstag liegt mit Beginn des zweiten Versicherungsjahres immer auf dem 1. Januar.

    Beachte die Kündigungsfrist: Sie ist gesetzlich geregelt und beträgt immer vier Wochen. Stichtag ist bei Kündigung zum Jahresende der 30. November. Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen.

    Zusammenfassung: Kündigung mit Wirksamkeit zum 31.Dezember. Stichtag ist der 30. November.

  • Unterjährige Kfz-Versicherung
    Falls dein Fahrzeug unterjährig versichert ist, beginnt das Versicherungsjahr mit Inkrafttreten der Versicherung. Fälligkeitstag ist jedes Jahr der Tag, an dem die Versicherung in Kraft getreten ist. Einen Tag zuvor endet das letzte Versicherungsjahr. Die Versicherung wird mit Wirksamkeit zum letzten Tag des ablaufenden Versicherungsjahres gekündigt. Stichtag ist vier Wochen vor Inkrafttreten der Kündigung. Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen.

    Unterjährige Versicherungen haben einen Nachteil für den/die Versicherungsnehmer:in: Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Jahresende aus, daher konzentriert sich der Preiskampf der Versicherer auf diesen Zeitraum. In dieser Zeit werben sie am stärksten um neue Kund:innen und machen die besten Angebote. Unterjährig Versicherte können, wenn der Fälligkeitstag nicht am Jahresende liegt, diese günstigen Angebote nicht wahrnehmen.

    Zusammenfassung: Kündigung mit Wirksamkeit zum letzten Tag des ablaufenden Jahres. Stichtag ist vier Wochen vor Wirksamkeit der Kündigung.

  • Monatlich kündbare Kfz-Versicherungen
    Inzwischen gibt es auch Kfz-Versicherungen, die monatlich kündbar sind. Sie sind jedoch die Ausnahme. Da der Preiskampf zwischen den Versicherern immer zum Jahresende stattfindet, bieten sie keinen entscheidenden Vorteil, aber auch keinen Nachteil.

Einhalten der Kündigungsfrist

Unabhängig vom Fälligkeitstag gilt immer eine vierwöchige Kündigungsfrist. Dein Kündigungsschreiben muss dem Versicherer daher spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der Kündigung vorliegen.

Schritt für Schritt: So gehst du vor!

  1. Prüfe deinen Versicherungsvertrag: Endet dein Vertrag zum Jahresende oder bist du unterjährig versichert?

  2. Prüfe, an welchem Tag deine Kündigung wirksam wird.

  3. Stelle deine Kündigung so zu, dass sie deinem Versicherer mindestens vier Wochen, bevor sie wirksam wird, vorliegt.

  4. Prüfe, auf welchem Weg du die Kündigung deinem Versicherer zustellen möchtest.

Sonderkündigungsrechte: Kfz-Versicherung auch ohne Fristen kündigen

Bisher haben wir die ordentliche Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit behandelt. Doch es gibt auch Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit berechtigen. Solch ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft bei:

Beitragserhöhungen 

Immer wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, kann die Versicherung gekündigt werden. Gründe für eine Beitragserhöhung können sein:


Die Versicherung muss dir die Beitragserhöhung schriftlich mitteilen. Für gewöhnlich macht sie das mit der jährlichen Beitragsrechnung. Genauer hinschauen lohnt sich, denn hattest du keinen Unfall, erhöht sich dein Schadenfreiheitsrabatt – bedeutet: Deine Versicherung wird günstiger. Ist dieser Effekt größer als die Erhöhung aus einem der genannten Gründe, kann dein Versicherungsbeitrag sinken, obwohl eine Erhöhung eingespeist wurde. Selbstverständlich hast du auch dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Nach einem Schadensfall 

Meldest du deiner Versicherung einen Schadensfall, kannst du die Versicherung außerordentlich kündigen – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden begleicht oder nicht. Doch kannst du erst dann kündigen, wenn die Versicherung den Schadensfall angenommen oder abgelehnt hat oder ihr euch im Streitfall darüber geeinigt habt. Danach hast du vier Wochen Zeit, deine Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Fahrzeugwechsel oder Abmeldung

Meldest du dein Fahrzeug ab, musst du gar nichts tun. Deine Kfz-Versicherung wird automatisch von der Zulassungsbehörde benachrichtigt. Die Beitragszahlung ruht für 18 Monate. Danach löst sich dein Kfz-Versicherungsvertrag automatisch auf.


Hast du dein Fahrzeug verkauft, hat der/die Käufer:in das Recht, seine oder ihre Kfz-Versicherung frei zu wählen. Wenn er oder sie bei der Zulassungsstelle den Versicherungsschein eines anderen Versicherers vorlegt, erlischt deine bisherige Kfz-Versicherung automatisch. Beachte aber, dass du bei einem Verkauf deines Autos deinen Versicherer über den Verkauf informieren musst. Bei der Anmeldung deines neuen Fahrzeuges kannst du deinen Versicherer ebenfalls frei wählen.

4 Wege, deine Kfz-Versicherung zu kündigen

Zwischen diesen Möglichkeiten kannst du wählen:

  • Kündigung in Schriftform per E-Mail

  • Kündigung in Schriftform per Brief

  • Kündigung über Kundenportale

  • Kündigung über Kündigungsservices


Beachte hierbei: Ältere Versicherungsverträge können nicht per E-Mail gekündigt werden. Auch musst du bei jeder Form der Kündigung bestimmte Formalien einhalten. Lies dir daher alles aufmerksam durch und prüfe, wenn nötig, deinen Versicherungsvertrag. 

Was du bei der Kündigung per E-Mail beachten musst

Früher musste die Kfz-Versicherung schriftlich per Brief gekündigt werden. Das gilt nicht für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden. Diese Verträge können auch per E-Mail gekündigt werden. Die E-Mail muss folgende Elemente enthalten:

  • Betreffzeile: Kündigung der Kfz-Versicherung

  • Kündigungsgrund angeben: "Fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres"

  • Absender: dein Name und deine Wohnadresse

  • Empfänger: Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft

  • Kundennummer

  • Versicherungsscheinnummer

  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs

  • Wirksamkeit der Kündigung

  • Unterschrift nicht vergessen


Ergänze das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird, immer mit dem Zusatz: “Ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin.”

  

Erläuterung zum Kündigungsgrund: Falls du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, musst du den Kündigungsgrund entsprechend anpassen und zum Beispiel schreiben: "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung" oder  "Sonderkündigungsrecht wegen Schadensfall"

Außerdem: Speichere die E-Mail am besten im Postausgang oder drucke sie aus. Weise in der E-Mail darauf hin, dass der Empfang von dem/der Empfänger:in bestätigt werden soll. Im Streitfall musst du die fristgerechte Zustellung nachweisen können.

Was du bei der Kündigung per Brief beachten musst


Dein Schreiben muss folgende Punkte enthalten:

  • Kündigungsgrund angeben: "Fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres"

  • Absender: dein Name und deine Wohnadresse

  • Empfänger: Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft

  • Kundennummer

  • Versicherungsscheinnummer

  • Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs

  • Wirksamkeit der Kündigung


Ergänze das Datum, zu dem die Kündigung wirksam wird, immer mit dem Zusatz: “Ersatzweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin.”   

 

Erläuterung zum Kündigungsgrund: Falls du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, musst du den Kündigungsgrund entsprechend anpassen und zum Beispiel schreiben: "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung" oder  "Sonderkündigungsrecht wegen Schadensfall"

Das musst du außerdem beachten:

  • Verschicke die Kündigung deiner Kfz-Versicherung per Einschreiben mit Rückschein.

  • Als Zustellungsdatum ist nicht der Poststempel entscheidend. Das Schreiben muss dem Versicherer spätestens zum Stichtag vorliegen. Daher das Schreiben mindestens vier Tage davor abschicken.

  • Bitte um eine Bestätigung der Kündigung und der Kündigungsfrist.

Kündigung über Kundenportale

Wenn du auf dem Kundenportal des Versicherers registriert bist, kannst du auch über dieses deine Kfz-Versicherung kündigen. Kundenportale sind jedoch nicht immer einfach aufgebaut. Du bekommst bei einigen Portalen automatisch eine Bestätigungsmail. Falls nicht, wird dir die Zustellung auf dem Bildschirm angezeigt. Mache ein Bildschirmfoto, damit du einen Zustellungsnachweis hast. Falls du weder eine Bestätigung angezeigt noch eine Bestätigungsmail bekommst, sende deiner Versicherung zusätzlich eine E-Mail. In dieser weist du darauf hin, dass du über das Kundenportal deine Kfz-Versicherung gekündigt hast. Bitte auch hier um eine schriftliche Bestätigung.

Kündigung über Kündigungsservices

Dieser Kündigungsservice macht es dir einfach: Aboalarm. Du musst nur alles genau ausfüllen und kannst nichts vergessen. Die Kündigungsschreiben sind anwaltlich geprüft. Du kannst das Kündigungsschreiben als PDF herunterladen und selbst versenden oder über Aboalarm zusenden lassen. Dafür berechnet der Anbieter eine geringe Gebühr. 


Gratis bekommst den gleichen Service bei den großen Vergleichsportalen: check24, Financescout24 oder Verivox. Dein Vorteil hier ist, dass du verschiedene Kfz-Versicherungen vergleichen und dir sofort eine neue Versicherung aussuchen kannst. Das Vergleichsportal wickelt für dich die Kündigung und den Abschluss der neuen Versicherung ab. Die Portale übernehmen sogar eine Garantie: Wurden die Fristen eingehalten und alle Daten korrekt von dir an das Vergleichsportal übermittelt, übernimmt das Portal die Kosten, falls trotzdem der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Schaue dir die genauen Dienstleistungen bei dem Vergleichsportal deiner Wahl an. Sie bieten einen sicheren und bequemen Weg, die Versicherung zu wechseln.

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