Ob grauer oder rosa Lappen: Alle alten deutschen Fahrerlaubnis-Dokumente müssen ab sofort in einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Doch musst auch du deinen Führerschein umtauschen – und wenn ja, wann? Hier findest du eine Übersicht der Fristen und alles Weitere, was du für den Führerscheinumtausch beachten musst.
Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Inhaber:innen ausschlaggebend:
Geburtsjahr | Umtausch-Frist |
vor 1953 | bis 19.1.2033 |
1953 – 1958 | bis 19.1.2022 |
1959 – 1964 | bis 19.1.2023 |
1965 – 1970 | bis 19.1.2024 |
1971 oder später | bis 19.1.2025 |
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend:
Ausstellungsjahr | Umtausch-Frist |
1999 – 2001 | bis 19.1.2026 |
2002 – 2004 | bis 19.1.2027 |
2005 – 2007 | bis 19.1.2028 |
2008 | bis 19.1.2029 |
2009 | bis 19.1.2030 |
2010 | bis 19.1.2031 |
2011 | bis 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | bis 19.1.2033 |
Geburtsjahr vor 1953
Führerscheininhaber:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Es ist jederzeit möglich, den neuen Führerschein vor Ablauf der jeweiligen Frist zu beantragen. Du musst also nicht bis zum Stichtag warten. Wenn du jedoch das für dich gültige Frist-Ende verstreichen lässt, riskierst du ein Verwarnungsgeld: 10 € werden fällig, wenn du mit einem nicht mehr gültigen Führerschein erwischt wirst.
Wenn du deinen alten Führerschein umtauschen möchtest, gehst du am besten zur Führerscheinbehörde des Wohnsitzes. Drei Dinge musst du beim Beantragen des neuen Führerscheins mitbringen:
Der Umtausch in der Führerscheinstelle kostet nach Auskunft der Bundesregierung rund 25 €. Außerdem kann man bei vielen Behörden den Führerschein auch online umtauschen. Informiere dich dafür am besten bei dem für dich zuständigen Bürgeramt in deiner Nähe.
Wichtig
Eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck sind für den Führerschein-Umtausch nicht erforderlich. Anders als bei einem LKW- oder Busführerschein, ist eine einmal erteilte Fahrberechtigung für PKW und Motorräder unbefristet gültig. Lediglich den Führerschein als amtliches Dokument der Fahrerlaubnis muss man wechseln. Und das in Zukunft regelmäßig.
Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach dem Ablaufdatum muss der Führerschein, ähnlich wie ein Personalausweis oder Reisepass, erneuert werden. Das gilt bereits für alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Die regelmäßige Aktualisierung soll der Fälschungssicherheit dienen und Dokumenten-Missbrauch verhindern.
Ab dem 19. Januar 2033 gelten in der Europäischen Union nur noch die EU-Führerscheine im Scheckkartenformat. Damit möchte die EU das Dokument vereinheitlichen und fälschungssicher machen. Für alle PKW- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bedeutet das: Sie müssen gegen den EU-Führerschein eingetauscht werden. Das betrifft laut ADAC rund 43 Millionen Kraftfahrer in Deutschland.
Um die Ämter nicht zu überlasten, hat die Regierung einen Stufenplan angelegt, nach dem die Besitzer ihren alten Führerschein erneuern lassen können. Für den Führerschein-Umtausch gelten also unterschiedliche Fristen je nach Alter des Besitzers beziehungsweise des Dokuments.
Der EU-Führerschein passt dank seiner Größe nicht nur besser ins Portemonnaie als etwa der alte graue oder rosa Führerschein. Er soll auch für weniger Probleme bei Verkehrskontrollen sorgen. Im europäischen Ausland kommt es immer noch vor, dass die alten deutschen Lappen von der örtlichen Polizei nicht anerkannt werden. Manch einer muss sogar ein Bußgeld bezahlen, obwohl deutsche Führerscheine europaweit gelten. Damit dürfte dank des einheitlichen EU-Führerscheins Schluss sein.
Alle Personen, die 1971 oder später geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Personen, die später geboren sind, müssen auf das Ausstellungsjahr ihres Führerscheins achten. Führerscheininhaber:innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Jahrgänge 1965 – 1970 mussten bis zum 19. Januar 2024 ihren Führerschein umtauschen.
Die Jahrgänge 1971 oder später müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren Führerschein umtauschen.
In München können Sie den Führerschein beim Kreisverwaltungsreferat (KVR), Abteilung Führerscheinstelle, umtauschen. Eine Terminvereinbarung ist oft erforderlich.
Ja, der Umtausch ist für bestimmte Jahrgänge verpflichtend und erfolgt schrittweise, um die Führerscheine zu vereinheitlichen und EU-Vorgaben zu erfüllen.
Der Zeitpunkt hängt von Ihrem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.
Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Inhaber:innen ausschlaggebend:
Geburtsjahr | Umtausch-Frist |
vor 1953 | bis 19.1.2033 |
1953 – 1958 | bis 19.1.2022 |
1959 – 1964 | bis 19.1.2023 |
1965 – 1970 | bis 19.1.2024 |
1971 oder später | bis 19.1.2025 |
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend:
Ausstellungsjahr | Umtausch-Frist |
1999 – 2001 | bis 19.1.2026 |
2002 – 2004 | bis 19.1.2027 |
2005 – 2007 | bis 19.1.2028 |
2008 | bis 19.1.2029 |
2009 | bis 19.1.2030 |
2010 | bis 19.1.2031 |
2011 | bis 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | bis 19.1.2033 |
Du kannst deinen Führerschein in der Regel bei der Führerscheinstelle deines Wohnsitzes umtauschen. In größeren Städten übernimmt dies das zuständige Verkehrsamt oder Kreisverwaltungsreferat.
Der genaue Umtauschtermin hängt vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.
Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr der Inhaber:innen ausschlaggebend:
Geburtsjahr | Umtausch-Frist |
vor 1953 | bis 19.1.2033 |
1953 – 1958 | bis 19.1.2022 |
1959 – 1964 | bis 19.1.2023 |
1965 – 1970 | bis 19.1.2024 |
1971 oder später | bis 19.1.2025 |
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend:
Ausstellungsjahr | Umtausch-Frist |
1999 – 2001 | bis 19.1.2026 |
2002 – 2004 | bis 19.1.2027 |
2005 – 2007 | bis 19.1.2028 |
2008 | bis 19.1.2029 |
2009 | bis 19.1.2030 |
2010 | bis 19.1.2031 |
2011 | bis 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | bis 19.1.2033 |