Infos für Arbeitgeber:innen

Mit JobAuto Mitarbeiter:innen begeistern

JobAuto vereint die Vorteile des FINN Auto Abos mit denen der Gehaltsumwandlung. Daraus entsteht ein innovativer Mitarbeitervorteil mit bis zu 40% Ersparnis auf ein FINN Auto Abo.

  • Talente gewinnen und halten

  • Kostenneutraler und risikofreier Mitarbeitervorteil

  • Geringer Verwaltungsaufwand

  • CO2 Emissionen senken

Mann unterschreibt den Vertrag

JobAuto Vorteile für Arbeitgeber:innen

Talente gewinnen

Talente gewinnen

JobAuto zieht als revolutionärer Mobilitätsvorteil Talente an und bindet sie erfolgreich ans Unternehmen.

Kostenneutral

Kostenneutral

Die Abo-Raten werden von dem Bruttogehalt abgezogen. Arbeitgeber:innen profitieren von geringeren Sozialversicherungsabgaben.

Keine Risiken

Keine Risiken

Die Care+ Option sorgt für eine unkomplizierte Lösung bei besonderen Ereignissen und macht JobAuto für Arbeitgeber:innen risikofrei.

Geringer Aufwand

Geringer Aufwand

Der Verwaltungsaufwand ist durch eine ganzheitliche Betreuung im JobAuto Portal mit allen benötigten Funktionen sehr gering.

E-Mobilität fördern

E-Mobilität fördern

Der Steuervorteil von JobAuto ist besonders hoch für Elektroautos. Somit begeistert JobAuto zu einer nachhaltigeren Mobilität.

Keine Zusatzkosten

Keine Zusatzkosten

Der JobAuto Rahmenvertrag ist kostenlos für Arbeitgeber:innen und wird ohne Abnahmeverpflichtungen geschlossen.

In wenigen Schritten zum JobAuto als Mitarbeitervorteil

Kontakt aufnehmen

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Kontaktieren Sie uns, um Zugang zu JobAuto zu erhalten. Wir beantworten gerne alle Fragen rundum das Thema.

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Vertrag unterschreiben

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Wir senden Ihnen den kostenlosen Rahmenvertrag, um mit JobAuto in Ihrem Unternehmen loszulegen.

JobAuto ausrollen

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Sie kommunizieren JobAuto als neuen Mitarbeitervorteil und es kann direkt genutzt werden.

Buchungsfreigabe

Buchungsfreigabe

Sie geben die Buchungen Ihrer Arbeitnehmer:innen mit einem Klick im JobAuto-Portal frei.

Fahrzeugüberlassung

Fahrzeugüberlassung

Sie und Ihre Arbeitgnehmer:innen unterzeichnen eine Überlassungsvereinbarung. Eine unverbindliche Vorlage stellen wir zur Verfügung.

Abo-Abrechnung

Abo-Abrechnung

Sie erhalten monatlich alle Informationen für eine erfolgreiche Gehaltsumwandlung.

“Unsere Mitarbeitenden in München und Berlin freuen sich über das breite E-Auto Angebot”

Laura Kuhlmann im Interview

Senior People & Culture Generalist - koordiniert JobAuto bei DCS 



Über Digital Charging Solutions (DCS) 

DCS entwickelt öffentliche Ladelösungen und treibt damit den Wandel zur Elektromobilität an. 

  • Standorte: München und Berlin 
  • Seit 2023 JobAuto Kundin 
  • 200-300 Mitarbeitende 
  • Aktuell ca. 10 JobAutos
“Unsere Mitarbeitenden in München und Berlin fre

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Haben Sie Fragen zu JobAuto?

Dann finden Sie hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen zum JobAuto von FINN.

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Der Unterschied zwischen dem regulären FINN Auto Abo und dem JobAuto liegt in der Zielgruppe und der Finanzierung:

  • Reguläres FINN Auto Abo: Unternehmen bieten ihren dienstwagenberechtigten Mitarbeiter:innenein Fahrzeug an, übernehmen die monatliche Rate und ermöglichen private Nutzung.
  • JobAuto: Diese Lösung richtet sich an alle Mitarbeiter:innen, auch ohne Dienstwagenanspruch. Das Unternehmen abonniert das Fahrzeug, und die Mitarbeiter:innen zahlen die Rate durch Gehaltsumwandlung aus ihrem Bruttogehalt. Dies bringt finanzielle Vorteile für beide Seiten.


Kurz gesagt: Das reguläre Geschäftskunden Abo ist für Dienstwagen gedacht, während JobAuto allen Mitarbeiter:innen nachhaltige Mobilität ermöglicht.

Aktuell kann kein firmenspezifischer Filter auf der Website angeboten werden. Als Unternehmen können Sie jedoch Richtlinien an Ihre Mitarbeiter:innen stellen, die sie bei der Buchung und für die erfolgreiche Freigabe beachten müssen. Jede Buchung muss durch eine vorher genannte Person im Unternehmen freigegeben werden und dementsprechend der Kontrollmechanismus jederzeit gegeben ist.

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem JobAuto Team oder wenden Sie sich an Ihre persönliche Kontaktperson, wenn Sie bereits Geschäftskunde bei uns sind. Im ersten initialen Termin schauen wir, wie dieses Mobilitätsangebot am besten in Ihrem Unternehmen integriert werden kann. Anschließend schicken wir Ihnen den JobAuto Rahmenvertrag, um den Mitarbeitervorteil bei Ihnen im Unternehmen einzuführen.

Als Arbeitgeber:in können Sie JobAuto Ihren Mitarbeiter:innen ohne zusätzliche Kosten anbieten. Potenziell können Sie aufgrund geringerer Lohnnebenkosten sogar noch Geld sparen. Der Verwaltungsaufwand ist zudem minimal und wird digital mittels des eigenen, kostenfreien JobAuto Portals abgewickelt.

Ihre Mitarbeiter:innen müssen

  • im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein
  • zwischen 18 und 75 Jahre alt sein (Fahrer:innen unter 23 Jahren können Fahrzeuge mit einer Fahrleistung bis einschließlich 150 kW oder 204 PS buchen)
  • einen in der EU gültigen Führerschein besitzen, der über den Abo-Zeitraum nicht abläuft
  • seit mindestens 2 Jahren durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3) sein


Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann jeder:e Mitarbeiter:in, ein JobAuto buchen, sofern die Bestellung von einer verantwortlichen Person Ihres Unternehmens freigegeben wird.

FINN bietet ein Sonderfallmanagement für diese Fälle mit folgenden Optionen an. 


1) Das JobAuto kann in ein Privatkunden-Abo umgewandelt werden, sodass das Fahrzeug für die verbleibende Restlaufzeit durch den:die Mitarbeiter:in als Auto Abo genutzt werden kann. 


2) Alternativ kann das Fahrzeug auch durch das Unternehmen als Dienst- oder Poolfahrzeug weiter genutzt und das Abo in ein Firmenkunden-Abo umgewandelt werden.


3) Das JobAuto Abo kann weiterhin als JobAuto Abo für eine/n andere/n Mitarbeiter:in weitergeführt werden. 


Mit unserem Produkt Care+ können Sie häufige Sonderfälle risikofrei absichern. JobAuto Care+ ist kostenneutral aufgrund der Arbeitgeber:innen-Lohnnebenkostenersparnis.

Die Gehaltsumwandlung muss für jede:n Mitarbeiter:in und das Wunschfahrzeug individuell berechnet werden. Anschließend wird der Gehaltsumwandlungsbetrag vom Gehalt des:der Arbeitnehmers:in abgezogen, und es entsteht eine verminderte Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Durch die Reduktion des zu versteuernden Gehalts entsteht ein entsprechender Steuervorteil für den:die Mitarbeiter:in und das Unternehmen.

Die Lohnnebenkostenersparnis für den Arbeitgeber ergibt sich aus der Reduktion des Bruttogehalts durch die Gehaltsumwandlung. Dadurch sinken die Beiträge zur Sozialversicherung, was für den Arbeitgeber zu Einsparungen führt. Liegt das Gehalt des Arbeitnehmers jedoch auch nach der Gehaltsumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wirkt sich die Gehaltsumwandlung nicht auf die Lohnnebenkosten aus, da in diesem Fall keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.