LeasingMinderkilometer Leasing: Das solltest du wissen

Beim Leasing eines Fahrzeugs gibt es viele Aspekte zu beachten, und einer der wichtigsten ist die Kilometerbegrenzung. Diese Begrenzung kann sowohl zu Mehrkosten als auch zu Rückerstattungen führen, je nachdem, wie viele Kilometer du tatsächlich fährst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Minderkilometer beim Leasing wissen musst, welche Begrenzungen es gibt und wie du hohe Leasingkosten vermeiden kannst.

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Kurz & knapp: Was sind Minderkilometer beim Leasing?

Was bedeutet Minderkilometer bei Leasing? Minderkilometer sind die Kilometer, die du weniger fährst als in deinem Leasingvertrag vereinbart. Leasingverträge enthalten oft Kilometerbegrenzungen, um den Wertverlust des Fahrzeugs besser kalkulieren zu können. 


Die Leasinggesellschaften legen eine bestimmte Kilometerleistung fest, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nach der Vertragslaufzeit noch einen bestimmten Restwert hat. Fährst du mehr als vereinbart, musst du in der Regel für die Mehrkilometer beim Leasing zahlen. Bei Minderkilometern hingegen kannst du möglicherweise eine Rückerstattung erhalten.


Gibt es beim Minderkilometer Leasing eine Begrenzung?

Ja, es gibt eine Begrenzung für die Kilometerleistung beim Leasing. Diese Begrenzung ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Leasinggeber:in und Vertrag. In der Regel wird eine bestimmte Toleranzgrenze für Minderkilometer in Leasingverträgen angegeben. Überschreitest du als Leasingnehmer:in diese Grenze nicht, kannst du mit einer Erstattung rechnen. 


Die Höhe der möglichen Rückerstattung ist im Vertrag festgehalten und liegt oft zwischen zwei und sieben Cent pro Kilometer. Beachte jedoch, dass bei vielen Verträgen auch Begrenzungen hinsichtlich der maximalen Anzahl der berücksichtigungsfähigen Minderkilometer bestehen.

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Erstattung von Minderkilometern beim Leasing

Hier ist ein Überblick, wie die Erstattung von Minderkilometern abläuft und was du beachten solltest:

  1. Kilometerstand prüfen: Am Ende der Laufzeit wird der Kilometerstand des Fahrzeugs überprüft.
  2. Berechnung der Differenz: Die Differenz zwischen den vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometern wird ermittelt.
  3. Erstattung berechnen: Die Erstattung erfolgt basierend auf einem festgelegten Betrag pro nicht gefahrenem Kilometer, der im Vertrag angegeben ist. Typischerweise beträgt die Erstattungsrate zwischen zwei und sieben Cent pro Kilometer.


Wichtige Punkte, die du bei der Erstattung beachten solltest, sind: 

  • Vertragsbedingungen: Nicht alle Leasingverträge bieten eine Erstattung für Minderkilometer an. Es ist wichtig, den Vertrag genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass eine Vergütung vorgesehen ist.
  • Erstattungsrate: Die Erstattungsrate für Minderkilometer ist oft niedriger als die Kosten für Mehrkilometer. Als Faustregel gilt, dass die Erstattung etwa ein Drittel des Betrags beträgt, den du für Mehrkilometer zahlen müsstest.
  • Kulanzgrenze: Viele Verträge enthalten eine Kulanzgrenze von etwa 1500 bis 2500 km, innerhalb derer keine Rückerstattung erfolgt. Diese Grenze bietet Flexibilität bei der Nutzung des Fahrzeugs.
  • Obergrenze für Minderkilometer: Häufig gibt es auch eine Obergrenze für die erstattungsfähigen Minderkilometer, oft bei etwa 10.000 km.


Merke dir also, dass du möglicherweise trotz einer Erstattung von Minderkilometern finanziell schlechter dastehst, da du einen Teil der Kilometer bereits mit deiner Leasingrate bezahlt hast.


Daher solltest du vor Vertragsabschluss sorgfältig überlegen, wie viele Kilometer du voraussichtlich fahren wirst und ob der Vertrag eine sinnvolle Regelung für Minderkilometer enthält. 


Wenn dein Vertrag keine Rückerstattung für Minderkilometer vorsieht oder die Kulanzgrenze überschritten wird, kann es sein, dass du trotz weniger gefahrenen Kilometern keine Rückzahlung erhältst und somit indirekt für diese Minderkilometer bezahlst.

Minderkilometer beim Leasing: Erstattung berechnen

Um die Erstattung von Minderkilometern beim Leasing zu berechnen, kannst du einen Minderkilometer Leasing Rechner verwenden oder die Berechnung manuell durchführen. 


Die Formel zur Berechnung der Erstattung lautet:

Erstattung = Minderkilometer × Erstattungsrate pro km

Beispielrechnung


Eine Beispielrechnung sieht so aus:

  • vereinbarte Kilometerleistung: 15.000 km
  • Tatsächlich gefahrene Kilometer: 13.000 km
  • Minderkilometer: 2.000 km
  • Erstattungsrate: 0,06 €/km


Erstattung = 2.000 × 0,06 = 120 €


Fazit: Das solltest du bei Minderkilometern tun

Beim Abschluss eines Leasingvertrags solltest du immer auf die vertraglichen Details achten – insbesondere auf die Regelungen zu Mehr- und Minderkilometern. Überlege dir gut, wie viele Kilometer du tatsächlich fahren wirst und wähle entsprechend deine jährliche Laufleistung aus und ob du eher Mehr- oder Minderkilometer benötigst.


Wenn du flexibel bleiben möchtest und alle Kosten in einer monatlichen Rate abgedeckt haben willst, könnte ein Auto Abo wie das von FINN eine gute Alternative sein. Es bietet dir nicht nur mehr Flexibilität als ein klassischer Leasingvertrag, sondern auch Planungssicherheit durch ein Rundum-Sorglos-Paket. Egal ob du dich für ein klassisches Leasing oder ein Auto Abo entscheidest – informiere dich gründlich über alle Bedingungen und Kostenstrukturen, um böse Überraschungen am Ende der Vertragslaufzeit zu vermeiden.


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FAQs

Minderkilometer entstehen, wenn du mit deinem Leasingfahrzeug weniger Kilometer fährst als im Vertrag vereinbart. Es handelt sich also um eine Unterschreitung der festgelegten Kilometerlaufleistung.

Minderkilometer sind weniger gefahrene Kilometer als vorher im Leasingvertrag vereinbart. Es handelt sich also um eine Unterschreitung der festgelegten Kilometerlaufleistung.

Wenn du beim Leasing weniger Kilometer fährst als vereinbart, erhältst du in der Regel eine Erstattung für die nicht gefahrenen Kilometer. Diese Vergütung beträgt typischerweise zwischen zwei und sieben Cent pro Minderkilometer.

Minderkilometer werden berechnet, indem ein Vergleich deiner tatsächlich gefahrenen Kilometer mit der vertraglich vereinbarten Laufleistung gezogen wird. Die Differenz ergibt die Anzahl der Minderkilometer. Beachte, dass oft eine Toleranz von 1500 bis 2500 Kilometern gilt, innerhalb derer keine Erstattung erfolgt.

Die Minderkilometer-Vergütung ist der Betrag, den du als Leasingnehmer:in erhältst, wenn du weniger Kilometer als vereinbart gefahren bist. Diese Vergütung wird pro nicht gefahrenem Kilometer berechnet und ausgezahlt.

WR-Minderkilometer steht für "Wertrelevante Minderkilometer". WR-Minderkilometer sind die Kilometer, die unter der vertraglich vereinbarten Laufleistung liegen und für die eine Erstattung gewährt wird.

Ja, in vielen Leasingverträgen gibt es eine Toleranz von 1500 bis 2500 Kilometern. Innerhalb dieser Toleranzgrenze erfolgt keine Erstattung oder Nachzahlung für Minderkilometer.

Die Erstattung für Minderkilometer variiert je nach Vertrag und liegt typischerweise zwischen zwei und sieben Cent pro nicht gefahrenem Kilometer.

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