Bevor du ein Auto kaufst, wirst du vermutlich eine Probefahrt machen. Denn während dieser Fahrt kannst du das Auto ganz unverbindlich kennenlernen. Wobei – so unverbindlich ist die Probefahrt gar nicht. Im schlimmsten Fall musst du für Schäden haften. Hier hilft ein sogenannter Probefahrtvertrag. Wir verraten, was der bringt und welche Angaben in die Vereinbarung gehören.
Checkliste für deine Probefahrt
Alles zu Haftung, Versicherung und Co.
Muster für deinen Probefahrtvertrag
Wenn du ein Auto kaufst, ist das meist eine kostspielige Investition. Und eine solche Investition will gut überlegt sein. Schon aus diesem Grund ist eine Probefahrt wichtig. Auf einer Probefahrt kannst du das Auto in aller Ruhe checken. Kleinere Mängel, die du bei der ersten Besichtigung noch nicht entdeckt hast, fallen dir mit etwas Glück jetzt auf. Du kannst vor oder während der Probefahrt außerdem ganz gezielt auf die Suche nach Mängeln oder stark in Mitleidenschaft gezogenen Verschleißteilen gehen. Tipp: Nutze dazu unsere Checkliste für die Probefahrt weiter unten. Apropos: Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf – Worauf du achten solltest
Du bekommst einen guten Eindruck von dem Auto, wenn du schon vorab eine möglichst abwechslungsreiche Strecke aussuchst. Heißt: Fahr das Auto sowohl in der Stadt, auf Landstraßen als auch auf der Autobahn probe.
Du hast einen Autoexperten in deinem Bekanntenkreis? Dann bitte ihn oder sie darum, dich auf deiner Probefahrt zu begleiten. Doch auch ohne Expertenwissen ist eine Begleitperson sinnvoll: Deine Begleitung kann sich während der Fahrt Notizen machen. So kannst du dich auf die Probefahrt und das Auto konzentrieren und musst dir nicht alles merken, was dir auffällt. Auch interessant: Du willst einen Neuwagen kaufen? Das solltest du beachten!
Vor der Probefahrt:
Funktionieren die Lichter und Blinker und sind die Scheibenwischer einsatzbereit?
Kannst du den Sitz, Rück- und die Außenspiegel leicht einstellen?
Schau dir die Reifen genau an, ob sie noch genügend Profil haben.
Welchen Eindruck macht der Innenraum? Stark in Mitleidenschaft gezogen oder altersgemäß okay?
Schließen die Türen problemlos?
Schau unter dem Auto nach, ob Flüssigkeit austritt.
Wann war die letzte Hauptuntersuchung (HU)? Möchte der/die Verkäufer:in ein Auto ohne TÜV verkaufen?
Während der Probefahrt:
Plane ausreichend Zeit für einen umfassenden Eindruck ein.
Starte das Auto kalt (ohne dass der Motor zuvor gelaufen ist). So findest du Probleme beim Starten heraus.
Teste Bremsen und Lenkung möglichst, bevor du auf eine öffentliche Straße fährst.
Musik hören, telefonieren und möglichst auch Unterhaltungen mit dem/der Beifahrer:in unterlassen. Nur so hörst du, ob etwas mit dem Motor nicht stimmt und/oder entdeckst andere Störgeräusche.
Funktionieren die Kontrollleuchten am Auto?
Gibt es Probleme mit der Klimaanlage oder den elektrischen Scheibenhebern?
Hat das Auto eine Sitzheizung? Dann überprüfe auch die.
Schaltet das Auto ohne Probleme in den nächsten Gang? Kannst du mühelos Höchstgeschwindigkeit fahren?
Nach der Probefahrt:
Schau nochmal unter das Auto: Tritt nun irgendwo Flüssigkeit aus?
Lass den Motor nach der Fahrt kurz im Leerlauf laufen. Fällt dir etwas auf?
Ist die Motortemperatur nach der Fahrt wesentlich höher als vor der Fahrt?
Verlass dich auf dein Bauchgefühl. Wenn du denkst, etwas könnte mit dem Auto nicht stimmen, lass das Auto von einem Fachmann checken.
Lass dir genügend Zeit, um dir einen ausführlichen Eindruck von dem Auto zu verschaffen. Zwischen 30 und 60 Minuten sind vollkommen normal für eine Probefahrt. Fährst du kürzer als 30 Minuten, entdeckst du vielleicht vorhandene Mängel am Fahrzeug nicht oder aber echtes Fahrgefühl kommt nicht auf.
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Vor einer Probefahrt gehst du vermutlich nicht davon aus, doch auch während dieser ersten Fahrt kannst du einen Unfall haben. Gerade während einer Probefahrt ist die Gefahr hoch, denn du kennst das Auto noch nicht, mit dem du unterwegs bist. Stellt sich die Frage, wer im Falle eines Unfalls haftet.
Im Hinblick auf die Versicherung kommt es darauf an, ob du das Auto privat oder über einen Händler kaufst. Das gilt übrigens auch dann, wenn du die Person bist, die den Autoverkauf initiiert, das Auto also privat verkaufen und nicht kaufen möchte. In beiden Fällen, also bei einem Privatverkauf und beim Kauf über einen Gebrauchtwagenhändler gilt jedoch: Verursachst du Schäden am Auto oder den Unfall grob fahrlässig, musst du dafür zahlen. Der größte Unterschied zwischen einem Kauf über einen Händler und einem Privatverkauf ist die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Hörst du nichts Gegenteiliges vom Händler, musst du bei einem Unfall nicht haften.
Bei einem privaten Kauf sieht das schon anders aus, denn hier gilt die stillschweigende Haftungsfreistellung nicht. Heißt: Es ist viel wahrscheinlicher, dass du zur Kasse gebeten wirst. Das hängt jedoch vom Einzelfall und davon ab, was du und der/die Verkäufer:in zuvor im Probefahrtvertrag vereinbart habt. Fährst du mit einem abgemeldeten Auto, gibt es keine zwei Meinungen: Dann haftest du für alle Schäden, die du verursachst. Am besten, du schließt einen Vertrag über deine Probefahrt. In dem Vertrag können beide Seiten unter anderem die Frage nach der Versicherung klären. Apropos: Die besten Kfz-Versicherungen im Vergleich – Wer hat 2023 das beste Angebot?
Klar, willst du das Auto kaufen, schließt du einen Kfz-Kaufvertrag. Ein Vertrag kann jedoch schon bei der Probefahrt von Vorteil sein. Denn mit einem Probefahrtvertrag schützt du dich vor bösen Überraschungen und Kosten. Gerade bei einem Privatverkauf ist ein Probefahrtvertrag eine ganz gute Idee (Stichwort: stillschweigende Haftungsfreistellung). Aber was gehört alles in einen derartigen Vertrag? Das erfährst du in unserer Muster-Vorlage für einen Probevertrag.
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Wir verraten dir die wichtigsten Punkte, in in einem Probefahrtvertrag stehen sollten. Du kannst diese Punkte nutzen, um eine eigene Vereinbarung für deine Probefahrt zu gestalten. Daneben findest du aber auch im Netz weitere Formulare für die Vereinbarung, wie zum Beispiel den Mustervertrag vom ADAC:
Angaben zum Fahrzeug:
Hersteller
Fahrzeugtyp
Amtliches Kennzeichen
Beschädigungen/Mängel am Auto
Angaben zu dem/der Halter:in des Fahrzeugs (Verkäufer:in):
Vor- und Nachname
Anschrift (Straße und Postleitzahl)
Telefonnummer
Kfz-Versicherungsgesellschaft
Angaben zu dem/der Probefahrer:in (Käufer:in)
Datum und Uhrzeit der Probefahrt (mit geplantem Beginn und Ende)
Vorhandene Versicherungen:
Haftpflichtversicherung: Angaben zur Versicherung
Vollkaskoversicherung: Angaben zur Versicherung (mit/ohne Selbstbeteiligung)
Kaution oder Pfand
Vereinbarungen:
Der/Die Fahrer:in versichert, dass er/sie das Auto nur für eine Probefahrt nutzt und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Sollte der/die Probefahrer:in gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, stellt der/die Fahrer:in den/die Halter:in von Ansprüchen frei.
Schäden, den der/die Fahrer:in am Fahrzeug verursacht, bezahlt der/die Fahrer:in.
Die Haftung gilt nur für die vereinbarte Selbstbeteiligung und unter Umständen für einen Schaden durch eine Rückstufung. Das bezieht sich auf Schäden, die durch eine der oben genannten Versicherungen abgedeckt sind.
Ort und Datum
Unterschrift Halter:in
Unterschrift Verkäufer:in
Dich mit potenziellen Käufer:innen oder Verkäufer:innen abstimmen, Auto auf Mängel und Verschleiß checken, richtige Strecke aussuchen und zu guter Letzt noch einen Probefahrtvertrag aufsetzen – das klingt nach eindeutig zu viel Aufwand? Dann spar dir die Zeit doch einfach!
Mit dem FINN Auto Abo musst du dir keine Gedanken über mögliche Schäden während der Probefahrt machen – und schon gar nicht darüber, ob in der Probefahrtvereinbarung alle wichtigen Punkte stehen. Mit uns fährst du immer die neuesten Modelle, ohne über Verträge oder Formulare nachdenken zu müssen. Ganz einfach und stressfrei!
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