Ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Kauf oder Verkauf: Oft stellt sich die Frage nach der Gewährleistung beim Auto. Schließlich wird damit später vieles einfacher, solltest du doch Mängel entdecken. Damit du wirklich umfassend geschützt bist, solltest du aber ein paar Dinge beachten. Wir erklären dir, wie sich Gewährleistung und Garantie beim Autokauf und -verkauf unterscheiden und welche Leistungen damit abgedeckt sind. So bleibst du am Ende garantiert nicht auf potenziellen Mängeln und den damit verbundenen Kosten sitzen.
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31.08.2023
Dank einer vor dem Kauf vereinbarten Auto-Gewährleistung haften Händler für bestehende Sachmängel zwei Jahre lang nach der Übergabe des Fahrzeugs. So bist du vor versteckten Mängeln und deren finanziellen Folgen geschützt. Wichtig: Dabei bist du nur gegen Sachmängel abgesichert, nicht gegen übliche Verschleißerscheinungen.
Planst du, bei einem Händler einen Neu- oder Gebrauchtwagen zu kaufen, gilt immer die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Der Händler darf die Haftung jedoch auf ein Jahr beschränken. Im Falle eines Privatkaufs oder -verkaufs sieht es anders aus: Dem/Der Privatverkäufer:in steht es frei, eine Gewährleistung anzubieten – heißt: Verkaufst du dein Auto privat, entfällt die Gewährleistung, wenn sie nicht explizit im Kaufvertrag steht. Kaufst du dagegen ein Auto von privat, solltest du unbedingt daran denken, diesen Punkt in den Vertrag schreiben zu lassen.
Und eine Garantie? Die kann freiwillig und meist gegen eine Gebühr in Anspruch genommen werden, wenn du dein neues Auto bei einem Händler kaufst. Lohnt sich das? Schwer zu sagen. Bei größeren Schäden können die Reparaturkosten natürlich in die Höhe schnellen und die Garantiekosten um ein Vielfaches übersteigen. Am Ende solltest du dich fragen: Wie sehr bin ich bereit, Risiken einzugehen? Schließlich sichert dich ja auch die gesetzliche Gewährleistung schon ab.
Auf einen Blick die wichtigsten Fakten zur Auto-Gewährleistung:
Auf einen Blick die wichtigsten Fakten zur Auto-Garantie:
Die gesetzliche Gewährleistung beim Autokauf dient dazu, dich vor Betrugsmaschen zu schützen. Denn: Versuche, den Kilometerstand zu manipulieren oder Mängel zu vertuschen, lassen sich auf diese Weise wirksam umgehen. Fällt dir später und innerhalb der Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr auf, dass etwas nicht stimmt, musst du dich nicht darum kümmern.
Entdeckst du nach Vertragsabschluss einen Sachschaden, der zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlag, haben Verkäufer:innen die Wahl, den Schaden durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu beheben. Will der/die Verkäufer:in für den Schaden trotz Gewährleistung nicht aufkommen, hast du das Recht, die Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des Kaufpreises zu fordern. Unter Umständen kannst du sogar Schadensersatz verlangen, wenn die Rahmenbedingungen des Kaufvertrags nicht erfüllt wurden.
Gut zu wissen: Wurdest du “arglistig” getäuscht und hast das Auto unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gekauft, kannst du den Kaufvertrag auch nach 20 Jahren noch anfechten. Hat der/die Verkäufer:in beispielsweise verschwiegen, dass das Auto nicht unfallfrei ist oder schon mehrmals in der Werkstatt war, hast du auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist gute Karten, die Folgekosten nicht tragen zu müssen. Auch interessant: Günstige Autos im Unterhalt – ein Kostenvergleich
Während der ersten sechs Monate nach dem Autokauf liegt die Beweislast bei dem Händler. Fallen dir in diesem Zeitraum Sachmängel auf, muss der/die Verkäufer:in den Nachweis erbringen, dass diese erst nach Verkaufsabschluss verursacht wurden. Gelingt ihm/ihr das nicht, kannst du deinen Anspruch geltend machen.
Nach Ablauf der ersten sechs Monate nach dem Autokauf bist du in der Beweispflicht. Somit kannst du einen Gewährleistungsanspruch nur geltend machen, wenn du beweisen kannst, dass du die Mängel nicht verschuldet hast. Es empfiehlt sich, dafür einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Apropos Autokauf: Das ist der beste Zeitpunkt!
Wie schon erwähnt, ist die Garantie anders als die Gewährleistung beim Auto freiwillig und keine Pflicht. Besteht eine Garantie, gilt sie auch für selbst verschuldete Mängel und nicht nur für Sachmängel.
Bei einem privaten Autoverkauf werden die Garantieansprüche von dem/der Verkäufer:in bestimmt. Daher liegt die Entscheidung bei ihnen, was die Garantie abdeckt und wie lange sie dauert. Eine Neuwagengarantie kann einen Zeitraum von zwölf bis 24 Monate umfassen, während eine Gebrauchtwagengarantie für die restliche Garantiezeit gilt, gerechnet ab dem Kaufdatum als Neuwagen. Auch interessant: Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf – Worauf du achten solltest
Vorteile einer Herstellergarantie:
Ein über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehender Schutz des Käufers
Option auf kostenlosen Ersatz oder Reparatur bei beschädigten und defekten Teilen sowie absehbaren Mängeln
Keine Mindestlaufzeiten – auch eine Garantiezeit von 15 Jahren ist möglich
Zufriedenheitsgarantien ermöglichen ein vertragliches Rücktrittsrecht ohne Begründung
Nachteile einer Herstellergarantie:
Garantiegeber:innen bestimmen eigenständig den Umfang sowie Bedingungen der Ansprüche und können die Garantie auf bestimmte Bauteile oder Funktionen beschränken
Das Verhalten der Käufer:innen kann beeinflusst werden
Eine Garantie in Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung ist möglich, verkürzt allerdings die Garantielaufzeit
Die Auto-Garantie wird oft als optionales Extra angeboten. Oft ist sie bereits im Kaufpreis enthalten oder kann gegen eine Gebühr dazugekauft werden. Anders als die Auto-Gewährleistung ist sie eine Form der Zusicherung seitens des Händlers, sich bei bestimmten Mängeln und Defekten um deren Behebung zu kümmern.
Eine Gebrauchtwagengarantie deckt im Gegensatz zur Neuwagengarantie oftmals nur bestimmte Fahrzeugteile ab. So kann es sein, dass eine Garantie nur einen geringen Umfang hat oder dass bei einer Reparatur sogar eine Selbstbeteiligung fällig wird. Die Garantie kann aber auch großzügig ausfallen. So können sogar Verschleißteile innerhalb einer bestimmten Zeitspanne abgedeckt werden.
Einige Händler bieten außerdem eine Zufriedenheitsgarantie an. Diese gibt dir das Recht, innerhalb eines vereinbarten Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass du dich dafür rechtfertigen musst. Bevor du ein Auto kaufst, solltest du dir die Konditionen also besser genau durchlesen und für dich klar stellen, was alles von der Garantie abgedeckt ist und wie lange dein Auto Garantie hat. Auch interessant: Gebrauchtwagenpreise – Bald wieder sinkende Preise für gebrauchte Autos?
Wer ein Auto verkauft, ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug bei der Übergabe keine Mängel aufweist – heißt: Verkäufer:innen haften für Sachmängel. Und sind innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auch in der Beweispflicht (siehe Dauer und Fristen für die Gewährleistung).
Gewerbliche Verkäufer:innen können die Zwei-Jahres-Frist der gesetzlichen Auto-Gewährleistung kürzen. Die Haftung für Sachmängel dürfen Händler allerdings nicht vollständig im Kaufvertrag ausschließen. Im Gegensatz dazu sind Privatpersonen nicht verpflichtet, die Haftung für Sachmängel zu übernehmen. Wenn du eine Gewährleistung wünscht, muss dies im Vertrag festgehalten werden.
Im Falle eines Schadens haben Verkäufer:innen zwei Optionen. Entweder wird der Schaden repariert oder es wird ein mangelfreies Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Um den Schaden an einem Gebrauchtwagen auszugleichen, werden meist Reparaturen durchgeführt, denn für gewöhnlich haben Händler kein gleichwertiges Modell ohne Mängel im Angebot. Wichtig: Der Händler hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel.
Die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten und das Geld zurückzubekommen, besteht nur in seltenen Fällen und nur bei erheblichen Schäden am Auto. Aber selbst dann ist die Rückerstattung des vollen Kaufpreises nicht realistisch, da der bis zur Rückgabe erlangte Wertverlust kompensiert werden muss. Bei nur geringfügigen Sachmängeln hingegen kann das Auto behalten und mithilfe eines Sachverständigen eine Minderung des Kaufpreises erzielt werden.
Bei Mängeln berufen sich manche Händler auf die Auto-Gewährleistung und argumentieren, dass ausschließlich Gewährleistungsansprüche gelten. Die Ablehnung des Widerrufsrechts sowie einer Preisminderung oder Mängelbeseitigung können Verkäufer:innen damit aber nicht begründen.
Entscheidest du dich, die Gebrauchtwagengarantie im Schadensfall in Anspruch zu nehmen, solltest du auf Folgendes achten: Lass dir entweder bestätigen, dass die Reparatur übernommen wird oder, wenn du die Dienste einer externen Werkstatt in Anspruch nehmen möchtest, dass dies als Reparaturversuch anerkannt und erstattet wird. Lies auch: Die richtige Autofinanzierung finden – Das sind deine Optionen
Sowohl die Gewährleistung als auch die Neu- oder Gebrauchtwagengarantie sichern dich beim Autokauf ab und sollen hohe Folgekosten verhindern. Um Zulassung, TÜV und Wartung musst du dich aber trotzdem kümmern. Nicht mit dem FINN Auto Abo! Mit FINN fährst du rundum sorglos, ohne an Gewährleistung oder Garantie denken zu müssen. Du bist komplett abgesichert. Eine fixe monatliche Rate. Flexible Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten. Ohne versteckte Kosten.
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Anders als die Auto-Gewährleistung kann die Garantie in ihrem Umfang variieren und verschiedene Dinge abdecken – darunter auch gewisse Vorschriften, die du als Käufer:in beachten musst. Hältst du dich nicht daran, kann deine Garantie verfallen. Neben der zulässigen Kilometerleistung spielt oftmals auch dein Alter eine Rolle. Ist beides zu hoch, greift die Versicherung nicht mehr und du musst den Wertverlust oder die Reparaturkosten bezahlen.
Wird ein Fahrzeug von gewerblichen Verkäufer:innen an einen/eine Unternehmer:in verkauft, gibt es unter Umständen keine Gewährleistungsrechte.
Liegt ein Mangel vor, der nachweislich arglistig verschwiegen wurde, hast du für weitere drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem du von diesen Umständen erfährst, Anspruch auf Garantie. Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, kann dieser Zeitraum auf ein Jahr begrenzt werden.
Eine Gewährleistung beim Auto deckt nur Sachmängel ab, nicht aber normalen Verschleiß. Entdeckst du nach Vertragsabschluss einen Sachschaden, der zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlag, hast du die Möglichkeit, eine Nachbesserung zu verlangen, du kannst eine Minderung des Kaufpreises fordern oder nachträglich vom Kaufvertrag zurücktreten.
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