Du überlegst, ein Fahrzeug zu leasen und fragst dich, wie das steuerlich aussieht? Gut, dass du hier bist! Fahrzeugleasing kann für Unternehmen eine attraktive Option sein, nicht nur wegen der Flexibilität und Liquidität, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile. Für Privatleasing gelten dahingegen andere Bedingungen, wenn es um das steuerliche Absetzen von Leasing geht. In diesem Beitrag erfährst du alle Hintergründe.
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04.04.2024
Ob du privat, als Unternehmer:in oder Selbstständige:r ein Fahrzeug least, ist eine der brennendsten Fragen oft, ob und wie die Kosten für das Leasing von der Steuer abgesetzt werden können. Die kurze Antwort lautet: Ja, es ist möglich, das Leasing steuerlich abzusetzen, aber es gibt einige Bedingungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Um Leasingraten steuerlich absetzen zu können, muss das geleaste Fahrzeug hauptsächlich geschäftlich genutzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.03.2013 (XI R 6/11) klargestellt, dass nachträgliche Minderwertausgleichszahlungen für Schäden durch nicht vertragsgemäße Nutzung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet auch, dass diese Zahlungen bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können.
Weiterhin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um Leasingraten steuerlich absetzen zu können:
Die Leasingraten müssen angemessen sein und dürfen nicht exzessiv hoch sein. In diesem Fall könnten die Finanzbehörden die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten ablehnen.
Leasing kann eine attraktive Option für die Beschaffung eines Fahrzeugs sein. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Leasing aus? Hier erfährst du, was du beachten musst.
Als Freiberufler:in kannst du die Leasingraten für dein beruflich genutztes Fahrzeug vollständig steuerlich absetzen. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 %) für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine detaillierte Fahrtenbuchführung hilft dabei, die Nutzung nachzuweisen. Das solltest du im Fahrtenbuch dokumentieren:
Zudem kannst du auch die Kosten für die Kfz-Steuer, Leasing Versicherungen und Reparaturen steuerlich geltend machen. Es ist wichtig, alle Belege gut aufzubewahren und regelmäßig zu dokumentieren, wie oft das Fahrzeug beruflich genutzt wird.
Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten werden und du keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommst.
Für Arbeitnehmer:innen gestaltet sich die Situation etwas anders. Als arbeitende Privatperson kannst du die Kosten für das Leasing nicht direkt von deiner Steuer absetzen. Dies gilt auch, wenn du das Auto für den täglichen Weg zur Arbeit verwendest. Es gibt jedoch in diesem Fall die Möglichkeit, die sogenannte Entfernungspauschale zu nutzen, durch die du die Kosten für dein privat geleasten Wagen zumindest teilweise und indirekt steuerlich geltend machen kannst (siehe unten).
Achtung: Dies gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler:in und Kleinunternehmer:in - Sie alle können geschäftliche Fahrten mit ihrem privat geleasten Auto von der Steuer absetzen.
Für jeden gefahrenen Kilometer kannst du als Arbeitnehmer:in 0,30 Euro steuerlich absetzen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale muss immer die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz herangezogen werden. Seit 2022 gibt es sogar eine höhere Pauschale für Fernpendler:innen. Ab dem 21. Entfernungskilometer darfst du 0,38 Euro pro Kilometer steuerlich geltend machen.
Ausnahme: Wenn der Weg von deinem Zuhause zur Arbeitsstelle über eine längere, aber deutlich schnellere Strecke führt, kannst du auch diese für die Entfernungspauschale beim Finanzamt angeben.
Dafür musst du genau aufzeichnen, wann und wie weit du gefahren bist. Die notwendigen Aufzeichnungen enthalten ähnliche Informationen wie ein Fahrtenbuch, darunter:
Alternativ: Du kannst auch die tatsächlich entstandenen Kosten pro Kilometer berechnen und von der Steuer absetzen, anstelle der pauschalen 30 Cent. Auch hier sind entsprechende Belege unbedingt erforderlich.
Das bedeutet, dass du durch die Berechnung basierend auf der monatlichen Leasingrate und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung indirekt deine Leasingkosten doch von der Steuer absetzen kannst, indem du ermittelst, wie viel du pro gefahrenen Kilometer bezahlst.
Beim Privatleasing liegt der Fall klar auf der Hand: Die Leasingkosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da es sich um eine rein private Ausgabe handelt.
Ausnahmen bilden lediglich Fälle, in denen das Fahrzeug nachweisbar für berufliche Weiterbildungen oder ähnliches eingesetzt wird. In diesem Fall kann ein Teil der Leasingraten unter Umständen als Werbungskosten abgesetzt werden. Hierfür ist jedoch ein genauer Nachweis erforderlich, wie oft das Fahrzeug für berufliche Zwecke genutzt wird und in welchem Umfang dies geschieht.
Es ist wichtig, dass alle entsprechenden Unterlagen und Nachweise ordnungsgemäß aufbewahrt werden, um im Falle einer steuerlichen Überprüfung alles korrekt belegen zu können.
Tipp: Privatleasing macht nur dann steuerlich Sinn, wenn das Auto auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.
Beim Leasing für Selbstständige oder Kleinunternehmer:innen profitierst du von der Möglichkeit, Leasingraten steuerlich abzusetzen. Vorausgesetzt wird auch hier ein überwiegender geschäftlicher Einsatz des geleasten Fahrzeugs.
Für Kleinunternehmer:innen ist besonders zu beachten, dass durch die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eventuell die Kleinunternehmerregelung überschritten werden könnte. Wenn du als Kleinunternehmer:in die Leasingraten für ein Fahrzeug von der Steuer absetzen möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:
Es ist also möglich, Leasingraten als Kleinunternehmer:in steuerlich abzusetzen, du solltest jedoch die genannten Punkte berücksichtigen und dich gegebenenfalls beraten lassen, um keine steuerlichen Probleme zu bekommen.
Unternehmen können geleaste Fahrzeuge grundsätzlich als Betriebsausgaben ansehen und entsprechend den Firmenwagen steuerlich absetzen. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei einer nicht ausschließlich betrieblichen Nutzung anteilige Kosten korrekt zugeordnet und dokumentiert werden müssen. Stichwort: Fahrtenbuch und Privatnutzung.
Ja, die die monatlichen Leasingraten sind als Betriebsausgaben absetzbar, aber falls du kein Null-Leasing Angebot nimmst und eine Anzahlung leisten musst, muss diese abgeschrieben werden.
Weitere Kosten, die beim Gewerbeleasing steuerlich absetzbar sind:
Zinsen aus dem Leasingvertrag können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Leasingverträgen je nach Vertragstyp und steuerlicher Situation des Unternehmens variieren kann.
Daher ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Leasingvertrags mit einem/einer Steuerberater:in abzustimmen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu klären. Gewerbliches Leasing bietet als Finanzierungsalternative viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf Liquiditätsschonung und Flexibilität, die auch steuerlich genutzt werden können.
Ein FINN Auto Abo ist der komfortable und flexible Weg zur individuellen Mobilität zum Festpreis. Du abonnierst dein Traumauto mit wenigen Klicks einfach online, die Lieferung erfolgt bequem zu deiner Wunschadresse in Deutschland. Nicht nur privat, sondern auch als Unternehmen profitierst du von der Flexibilität beim Gewerbe Auto-Abo mit FINN. Du behältst die Kosten jederzeit im Blick. Denn anders als bei klassischen Leasing Angeboten gilt beim FINN Auto Abo das Rundum-Sorglos-Paket, inklusive Versicherung, Steuern, TÜV und Reparaturen.
Du bleibst finanziell flexibel, denn extrem kurze Laufzeiten binden nicht langfristig an einen Vertrag.
Wenn du ein Unternehmer hast oder Selbstständige:r bist und überlegst, ein Fahrzeug zu leasen, ist es im ersten Schritt wichtig zu wissen, wie du die Leasingrate berechnest. Im zweiten Schritt solltest du wissen, wie du die Leasingrate steuerlich absetzen kannst. Dies kann deine jährliche Steuerlast erheblich reduzieren.
Zunächst musst du sicherstellen, dass das Fahrzeug hauptsächlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Sollte eine private Nutzung unumgänglich sein, bietet das Finanzamt zwei Modelle zur Besteuerung an: die 1-Prozent-Regelung und das Führen eines Fahrtenbuchs.
Wie genau du die Leasingrate steuerlich absetzen kannst, zeigt dir dieses Beispiel: Nehmen wir an, dein geleastes Fahrzeug hat einen Listenpreis von 30.000 Euro und du entscheidest dich für die 1-Prozent-Regelung. In diesem Fall würdest du monatlich 300 Euro als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Zusätzlich kannst du alle mit dem Leasing verbundenen Kosten, wie Versicherungen und Wartungsgebühren, vollständig absetzen, solange diese ausschließlich betrieblichen Charakter haben.
Kostenart | Betrag in Euro |
---|---|
Monatliche Leasingrate | 400 |
Versicherungen | 100 |
Wartungsgebühren | 50 |
Angenommen deine gesamten monatlichen Kosten betragen damit 550 Euro, könntest du diesen Betrag vollständig von deinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen, sofern das Auto zu 100 % geschäftlich genutzt wird.
Für die Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten bei gemischter Nutzung benötigst du detaillierte Aufzeichnungen über jede Fahrt – einschließlich Datum, gefahrene Kilometer sowie den geschäftlichen Grund jeder Tour. Dadurch erhältst du eine präzise Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit entsprechend der real entstandenen Kosten pro Kilometer – ein Aspekt, der insbesondere bei hohen jährlichen Fahrleistungen finanziell sehr attraktiv sein kann.
Beim Thema Leasing und Steuern gibt es einige Besonderheiten, die du als Unternehmer:in oder selbstständige Person kennen solltest. Diese können sich erheblich auf deine steuerliche Situation auswirken. Im Folgenden erfährst du mehr über die steuerlichen Aspekte von Leasing Anzahlungen, Sonderzahlungen und Leasingübernahmen.
Eine Anzahlung für ein geleastes Fahrzeug kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese sofort im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden muss.
Der Vorteil liegt darin, dass durch eine höhere Anfangsinvestition die monatlichen Leasingraten niedriger ausfallen können, was wiederum zu einer Reduzierung der laufenden Betriebskosten führt.
Leasingsonderzahlungen sind beispielsweise Einmalzahlungen, gestaffelte Zahlungen oder variable Zahlungen. Diese Zahlungen erfolgen oft zu Beginn des Leasings und sollten in demselben Geschäftsjahr steuerlich geltend gemacht werden, indem sie anfallen.
Bei einer Leasingübernahme, also wenn du einen bestehenden Leasingvertrag von einem anderen Unternehmen übernimmst, gelten ähnliche Regelungen wie bei einem neu abgeschlossenen Vertrag. Die übernommenen Raten sowie eventuelle Zusatzkosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.
In jedem Fall ist es ratsam, sich vorab mit einem/einer Steuerberater:in abzustimmen und alle notwendigen Dokumente sorgfältig aufzubewahren. So kannst du sicherstellen, dass alle Möglichkeiten zur Optimierung deiner steuerlichen Last genutzt und gleichzeitig nachträgliche Korrekturen vermieden werden.
Leasing kann eine effiziente Methode sein, um deine Betriebskosten zu optimieren und gleichzeitig deine Steuerlast zu reduzieren. Indem du Leasingraten, Anzahlungen, Sonderzahlungen und Übernahmekosten geschickt als Betriebsausgaben absetzt, sicherst du dir finanzielle Vorteile für dein Unternehmen.
Wichtig ist, dass du alle Transaktionen akribisch dokumentierst und eng mit einem/einer Steuerberater:in zusammenarbeitest. So stellst du sicher, dass du die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfst und gleichzeitig auf der sicheren Seite bist. Denk daran, dass eine strategische Planung und das Einhalten der steuerlichen Vorschriften entscheidend sind, um das Maximum aus deinem Leasingvertrag herauszuholen. Nutze diese Chancen, um dein Unternehmen weiter voranzubringen.
Ja, Leasingraten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das geleaste Objekt (z. B. ein Auto) beruflich oder betrieblich genutzt wird.
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