Jetzt 200€ sparen: Einfach Klarna als Bezahlmethode wählen & Code "Klarna" einlösen!

Firmenwagen versteuern: So geht’s richtig in 2025

Rund zehn Prozent aller zugelassenen Autos in Deutschland sind Dienstwagen – aber sobald du ihn auch privat nutzt, wird’s steuerlich relevant. Denn dann zählt das Auto als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Ob du die 1%-Regelung wählst oder ein Fahrtenbuch führst: Hier erfährst du, wie du deinen Firmenwagen 2025 richtig versteuerst – einfach, verständlich und mit allen wichtigen Tipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil und muss versteuert werden – auch bei privater Nutzung.

  • Du hast zwei Optionen: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch

  • Die 1%-Regelung ist einfach, aber oft steuerlich teurer – das Fahrtenbuch ist aufwändiger, kann aber Vorteile bringen.

  • Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten ab 2025 spezielle Steuervorteile.

  • Wer ein JobAuto Abo nutzt, profitiert oft von steuerlich attraktiven Pauschalmodellen und geringem Aufwand.

Ab wann muss ein Firmenwagen versteuert werden? 

Sobald du deinen Firmenwagen auch außerhalb der Arbeitszeit nutzt – also für private Fahrten, Urlaubsreisen oder den Wocheneinkauf – entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser wird vom Finanzamt wie ein zusätzliches Gehalt behandelt und muss entsprechend versteuert werden. Der steuerliche Beitrag hängt vor allem davon ab, wie stark das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Die Finanzbehörden unterscheiden hier drei Nutzungsstufen:

  • Weniger als 10 % betriebliche Nutzung: Die private Nutzung muss nicht versteuert werden – denn das Auto zählt dann zum Privatvermögen.

  • Mindestens 10 % betriebliche Nutzung: Sobald du dein Auto zu mindestens 10 % betrieblich nutzt, kannst du es dem Betriebsvermögen zuordnen. Damit wird es steuerlich als Firmenwagen anerkannt. Wird es auch privat genutzt, musst du diese Nutzung versteuern – entweder per 1%-Regelung oder per Fahrtenbuch.

  • Über 50 % betriebliche Nutzung: Liegt die betriebliche Nutzung über der 50%-Marke, muss das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Auch hier gilt: Jede private Fahrt zählt als geldwerter Vorteil und ist zu versteuern.

Diese Regeln gelten vor allem für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Unternehmer. Als Arbeitnehmer:in bekommst du einen Dienstwagen meist ohnehin vom Arbeitgeber:in gestellt – und dann zählt jede Privatnutzung automatisch als steuerpflichtiger Vorteil.

Einfach erklärt: So kannst du deinen Firmenwagen versteuern

Du hast zwei Möglichkeiten, die private Nutzung deines Firmenwagens zu versteuern:

  • Die 1%-Regelung, bei der pauschal 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat versteuert wird – zuzüglich 0,03 % pro Kilometer einfacher Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • Das Fahrtenbuch, bei dem jede einzelne Fahrt dokumentiert und der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung steuerlich angesetzt wird.

 Wichtig


Die gewählte Methode muss für das gesamte Kalenderjahr beibehalten werden. Ein unterjähriger Wechsel ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das heißt: Hast du dich einmal für die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch entschieden, gilt diese Entscheidung für alle Monate desselben Jahres.


Für deine Einkommensteuererklärung bist du jedoch nicht dauerhaft an die ursprüngliche Wahl gebunden. Zu Beginn eines neuen Jahres kannst du die Methode wechseln, wenn die alternative Berechnungsart für dich günstiger ist. Auch wenn du im Laufe des Jahres ein anderes Fahrzeug übernimmst, darfst du in diesem Fall ebenfalls die Versteuerungsmethode neu festlegen.


Welche Methode günstiger ist, hängt stark von deinem individuellen Nutzungsverhalten ab – und von der Art deines Fahrzeugs. Gerade bei E-Autos und Hybridmodellen können sich durch Sonderregelungen in 2025 deutliche Vorteile ergeben.

Die 1%-Regelung im Detail

Die meisten Dienstwagenfahrer:innen nutzen die pauschale 1%-Regelung. Sie ist einfach anzuwenden und unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder über ein Auto Abo wie JobAuto genutzt wird. Entscheidend ist dabei der sogenannte Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht der tatsächliche Kaufpreis oder der Leasingwert.


Laut Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises pro Monat ansetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Diese Regelung gilt für alle Kalendermonate, in denen dir das Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung steht – auch wenn du es nicht jeden Tag nutzt.

Beispielrechnung:

  • Bruttolistenpreis: 40.000 €

  • 1 % von 40.000 € = 400 € (monatlich als geldwerter Vorteil)

  • Entfernung zur Arbeit: 20 km

  • 0,03 % x 40.000 € x 20 km = 240 € (zusätzlich monatlich)

Gesamt: 640 € geldwerter Vorteil pro Monat – also 7.680 € jährlich, die du versteuern musst.


Dieser Betrag wird deinem Bruttolohn hinzugerechnet. Du zahlst darauf Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben.

 Hinweis


Wenn du weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeitsstätte fährst, kannst du stattdessen die 0,002 %-Regelung pro Entfernungskilometer und Arbeitstag anwenden – das kann günstiger sein.

Ausnahmefall: Fahruntüchtigkeit

Kannst du das Fahrzeug aufgrund eines ärztlichen Fahrverbots über einen zusammenhängenden Zeitraum von vollen Kalendermonaten nicht nutzen, entfällt der geldwerte Vorteil in dieser Zeit. Voraussetzung: Der Wagen wurde auch nicht von Familienangehörigen oder anderen Personen genutzt.


Was bei einem Unfall mit dem Firmenwagen zu beachten ist, erklären wir dir im Detail hier.

Das Fahrtenbuch im Detail

Statt der pauschalen 1%-Regelung kannst du auch die tatsächlichen Kosten der Fahrzeugnutzung erfassen und nur den Anteil versteuern, der auf deine privaten Fahrten entfällt. Grundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).


Hier dokumentierst du jede einzelne Fahrt lückenlos und korrekt in einem Fahrtenbuch: Datum, Start, Ziel, Reisezweck, Kilometerstand. Nur dienstliche Fahrten sind steuerfrei. Der private Anteil wird anteilig am Fahrzeugwert versteuert.

Beispielrechnung:

  • Jahreskilometer: 20.000 km
  • Davon privat: 5.000 km (25 %)
  • Fahrzeugkosten im Jahr: 8.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil: 25 % von 8.000 € = 2.000 € als geldwerter Vorteil


Im Vergleich: Bei einem Listenpreis von 30.000 € müsstest du mit der 1%-Regel 300 € pro Monat, also 3.600 € im Jahr versteuern – zuzüglich der Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte. Das Führen eines Fahrtenbuchs spart dir in diesem Beispiel also erheblich Steuern.

Elektronische Fahrtenbücher

Elektronische Fahrtenbücher bieten eine komfortable Alternative zur handschriftlichen Dokumentation. Sie nutzen GPS-Tracking und speichern Fahrtdaten automatisch – meist per App oder Bordgerät. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.


Damit das Finanzamt ein elektronisches Fahrtenbuch akzeptiert, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Lückenlose, zeitnahe Erfassung aller Fahrten

  • Manipulationssichere Speicherung der Daten

  • Nachvollziehbare Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Fahrten

  • Möglichkeit zur nachträglichen Kategorisierung (z. B. durch App oder Webportal)


Achte bei der Auswahl auf Anbieter, die ausdrücklich eine Finanzamt-Zertifizierung oder Konformität mit den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern) gewährleisten.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?

Je geringer dein privater Nutzungsanteil ist, desto eher lohnt sich das Fahrtenbuch. Gerade bei Dienstwagen mit hohem Listenpreis oder bei Gebrauchtfahrzeugen ergibt sich ein Vorteil, denn Bemessungsgrundlage ist hier nicht der Neuwagenpreis, sondern der tatsächliche Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer.


Bei Neuwagen wird für die steuerliche Abschreibung in der Regel eine Nutzungsdauer von sechs Jahren angenommen. Bei Gebrauchtwagen musst du die Restnutzungsdauer realistisch schätzen – je nach Alter und Zustand.


Das bedeutet: Nutzt du einen gebrauchten Dienstwagen mit geringem Privatanteil, ist das Fahrtenbuch oft die steuerlich vorteilhaftere Wahl.

Fahrtenbuch oder 1%-Regelung – was ist besser?

Die Entscheidung hängt von deiner Nutzung ab:


1%-Regelung

Fahrtenbuch

Aufwand

Gering

Hoch

Genauigkeit

Pauschal

Präzise

Vorteil bei

Viel Privatnutzung

Wenig Privatnutzung

Risiko

Kaum

Fehlerhafte Einträge teuer


Wenn du dein Auto hauptsächlich dienstlich nutzt, lohnt sich das Fahrtenbuch. Bei hohem Privatanteil kann die 1%-Regelung bequemer sein – auch wenn sie oft teurer ist.

Dein Firmenwagen im Abo mit JobAuto

Du suchst nach einer flexiblen, steuerlich attraktiven Lösung für deinen Firmenwagen? Mit JobAuto erhältst du ein Auto Abo, das sich ideal mit Gehaltsumwandlung kombinieren lässt – und gleichzeitig Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand spart.


Bis zu 40 % günstiger

Dank Gehaltsumwandlung sparst du bis zu 40 % auf die Abo-Rate.


Rundum-sorglos

Fixpreis mit Versicherung, Wartung, Steuern & TÜV.


Kein Risiko für Arbeitgeber:innen

Mit Care+ bist du bei Ausfall abgesichert.


Einfach buchen & verwalten

Online buchen, alles im JobAuto-Portal managen.

Eine Frau bucht sich ihr JobAuto bei FINN.

Auswirkungen auf das Gehalt

Ein Firmenwagen bringt nicht nur Komfort, sondern hat auch direkte Folgen für dein Gehalt – genauer gesagt für dein Bruttoeinkommen, deine Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Denn der geldwerte Vorteil, den du durch die Privatnutzung des Autos erhältst, zählt steuerlich wie ein zusätzliches Einkommen. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Firmenwagen Gehaltsumwandlung.

Lohnsteuer

Der geldwerte Vorteil wird zu deinem regulären Bruttogehalt hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen, was wiederum zu höheren Lohnsteuerabzügen führt. Die Folge: Deine monatliche Nettolohnzahlung fällt spürbar niedriger aus als ohne Firmenwagen, obwohl dein tatsächliches Bruttogehalt formal gleich bleibt.

Sozialversicherungsbeiträge

Auch bei den Sozialversicherungen bleibt der geldwerte Vorteil nicht außen vor. Der Betrag, der durch die Privatnutzung des Firmenwagens entsteht, fließt in die Berechnung der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet: Du zahlst auf den geldwerten Vorteil Sozialabgaben – und dein Arbeitgeber:in ebenfalls.

Sonderregelungen 2025 für E-Autos und Plug-in-Hybride

Wenn du ein Elektrofahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen fährst, profitierst du auch 2025 von spürbaren steuerlichen Vorteilen. Der Gesetzgeber will damit den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität fördern – und das macht sich direkt bei der Versteuerung bemerkbar.

0,25%-Regelung für E-Autos bis 70.000 € Listenpreis

Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro werden besonders steuerlich begünstigt: Der geldwerte Vorteil wird nur mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat angesetzt – statt wie üblich mit 1 %. Das senkt die Steuerlast erheblich und macht E-Dienstwagen für Arbeitnehmer:innen besonders attraktiv.

0,5%-Regelung für teurere E-Autos

Liegt der Listenpreis über 70.000 Euro, kommt statt der 0,25%-Regel eine 0,5%-Regelung zum Tragen. Auch das ist weiterhin günstiger als bei klassischen Verbrennern, für die nach wie vor 1 % angesetzt wird. Damit bleiben auch höherpreisige E-Autos eine interessante Option.

Gebrauchte Elektrofahrzeuge

Für gebrauchte E-Fahrzeuge gilt die Steuererleichterung nur dann, wenn das Fahrzeug ab 2019 erstmals als Firmenwagen eingesetzt wurde. Ist das nicht der Fall, wird die Privatnutzung wie bei einem herkömmlichen Fahrzeug mit der vollen 1%-Regel versteuert.

Steuervorteile für Plug-in-Hybriden

Auch Plug-in-Hybride können steuerlich günstiger eingestuft werden – allerdings nur, wenn sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist ab 2025:

  • Die elektrische Mindestreichweite muss bei 80 Kilometern oder mehr liegen.

  • Nur dann kann der geldwerte Vorteil auf Basis der 0,5%-Regelung berechnet werden.

Unterschreitet das Fahrzeug diese Werte, wird es steuerlich wie ein herkömmlicher Verbrenner behandelt – also mit 1 % des Listenpreises monatlich.


Diese Regelungen gelten übrigens unabhängig davon, ob du die 1%-Methode oder ein Fahrtenbuch nutzt – der reduzierte Steuersatz bezieht sich immer auf die Berechnungsgrundlage des geldwerten Vorteils.

Fazit: Firmenwagen 2025 richtig versteuern und sparen

Ob klassischer Dienstwagen oder Auto Abo: Die richtige Versteuerung deines Firmenwagens spart bares Geld – und Ärger mit dem Finanzamt. 2025 bringt vor allem für Elektrofahrzeuge steuerliche Vorteile. Wähle die passende Methode zur Versteuerung (1%-Regelung oder Fahrtenbuch), dokumentiere sauber und prüfe deine Steuererklärung sorgfältig. Mit einem JobAuto von FINN kannst du zusätzlich von flexiblen Konditionen und einfacher Abwicklung profitieren.


Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Häufige Fragen zur Firmenwagenversteuerung

Leistest du als Arbeitnehmer:in eine Zuzahlung zum Firmenwagen (z. B. bei Leasing oder für Sonderausstattung), mindert diese den geldwerten Vorteil. Die Zuzahlung wird vom monatlich zu versteuernden Betrag abgezogen.

Der geldwerte Vorteil wird dem Bruttolohn zugerechnet und unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dadurch kann sich dein Nettogehalt verringern.

Das hängt von der Versteuerungsmethode ab:

  • Bei der 1%-Regelung: 1% des Bruttolistenpreises monatlich, plus ggf. 0,03% je km zur Arbeit.

  • Beim Fahrtenbuch: Anteil der privaten Nutzung auf Basis der tatsächlichen Kosten.

Die 0,5%-Regelung für Plug-in-Hybride mit bestimmten Emissions- und Reichweitenwerten gilt bis zum 31.12.2030 – allerdings mit verschärften Anforderungen ab 2025.

Elektroautos profitieren von einem reduzierten Steuersatz von 0,25% (bis 70.000 € Listenpreis), sind leise, umweltfreundlich und verursachen meist geringere Betriebskosten. Zudem gibt es steuerliche Förderungen und oft eine vereinfachte Besteuerung.

Ja, sofern du ihn auch privat nutzt und ein geldwerter Vorteil entsteht. Die Angabe erfolgt in der Anlage N.

Die Versteuerung erfolgt in der Regel über die Lohnabrechnung. In der Steuererklärung wird sie in der Anlage N unter dem Bruttoarbeitslohn berücksichtigt. Zusätzliche Angaben können bei den Werbungskosten notwendig sein.

Unsere beliebtesten JobAutos

Hyundai IONIQ5

Hyundai IONIQ5

Im JobAuto Abo bis zu 190 € sparen | Ab 311 € pro Monat fahren

Ersparnis berechnen
smart #1

smart #1

Im JobAuto Abo bis zu 260 € sparen | Ab 359 € pro Monat fahren

Ersparnis berechnen
Audi A6 e-tron

Audi A6 e-tron

Im JobAuto Abo bis zu 390 € sparen | Ab 799 € pro Monat fahren

Ersparnis berechnen
Jetzt unverbindlich JobAuto anfragen

Jetzt unverbindlich JobAuto anfragen

Jetzt durchstarten: Wir beraten Sie gerne. Fragen Sie hier unverbindlich an.

Jetzt unverbindlich anfragen

Auch interessant

Leasing steuerlich absetzen

Leasing steuerlich absetzen

Du hast ein Leasingfahrzeug und fragst dich, ob du steuerlich profitieren kannst? Hier findest du alle Infos!

Zum Artikel
Auto Abo steuerlich absetzen

Auto Abo steuerlich absetzen

Mit deinem Auto Abo nicht nur flexibel fahren, sondern auch finanziell profitieren. So geht's!

Zum Artikel
Kfz-Steuer Leasing

Kfz-Steuer Leasing

Wer kommt eigentlich für die Kfz-Steuer beim Leasing auf? Du oder die Leasinggeber? Hier findest du Antworten!

Zum Artikel