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Auto ins Ausland verkaufen: So geht’s richtig

Wenn dein Wagen ins Ausland soll, gibt es ein paar Punkte zu beachten. Der Verkauf ins Ausland kann sich lohnen – aber nur, wenn du es richtig angehst. Wann sich der Export auszahlt und worauf du achten musst, zeigen wir dir hier.

Lesedauer

4 min

Datum

07.04.2025

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Auto ins Ausland verkaufen: Das musst du beachten

Du willst dein Auto ins Ausland verkaufen – privat und ohne Umwege? Dann solltest du diese Punkte im Blick behalten:

  • Zoll & Steuern bedenken: Außerhalb der EU können zusätzliche Abgaben anfallen.

  • Kaufvertrag aufsetzen: Am besten zweisprachig, damit alles transparent bleibt – besonders bei privaten Käufern im Ausland.

  • Versicherung und Abmeldung: Kümmere dich rechtzeitig darum, dein Fahrzeug abzumelden. 

  • Exportkennzeichen organisieren: Für die Überführung ist oft ein spezielles Kennzeichen nötig – je nach Zielland.

Übrigens: Beim Verkauf eines E-Autos fallen die gleichen die To-Dos an wie bei einem Verbrenner. Der Verkauf deines E-Autos kann sich aufgrund von Prämien im Ausland durchaus lohnen. 

Auto ins EU-Ausland verkaufen: Mehrwertsteuer & Zollgebühren

Innerhalb der EU ist der Fahrzeugverkauf deutlich einfacher als der Export in ein Drittland. Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei, auch bei Fahrzeugen. Das heißt: Zollgebühren fallen beim Verkauf in ein EU-Land nicht an, selbst wenn du dein Auto privat ins EU-Ausland verkaufen willst. Aber Achtung: Liegt der Fahrzeugwert über 1.000 Euro, musst du den Verkauf trotzdem beim Zoll anmelden.


Ob du Mehrwertsteuer zahlen musst, hängt davon ab, ob das Fahrzeug als Neuwagen oder Gebrauchtwagen zählt:

  • Gebrauchtwagen: Beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an – weder in Deutschland noch im EU-Ausland.

  • Neuwagen: Wenn dein Auto als Neuwagen gilt, muss die Mehrwertsteuer im Land des Käufers/der Käuferin gezahlt werden – du selbst stellst eine Rechnung ohne deutsche MwSt. aus.

Ab wann gilt ein Auto als Neuwagen?


Ein Fahrzeug gilt laut EU-Regelung als Neuwagen, wenn:

  • es weniger als 6.000 km gefahren wurde oder

  • weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung vergangen sind.

Trifft eines der beiden Kriterien zu, wird der Wagen steuerlich wie ein Neuwagen behandelt.


Pflicht beim Verkauf ins Ausland: Der Kaufvertrag

Wenn du dein Auto privat ins Ausland verkaufen willst, ist ein schriftlicher Kaufvertrag ein absolutes Muss. Nicht nur, um Klarheit über den Deal zu schaffen, sondern auch, um dich rechtlich abzusichern. Besonders bei Auslandsgeschäften kann es im Streitfall kompliziert werden.


Grundsätzlich gelten beim Autoverkauf ins Ausland die gleichen Regeln wie hierzulande. Aber: Kommt es zu Problemen oder Betrug, ist die Verfolgung über Landesgrenzen hinweg deutlich schwieriger. Deshalb ist ein sauberer, vollständiger Vertrag beim Verkauf deines Autos ins Ausland besonders entscheidend.


Diese Angaben gehören unbedingt in den Vertrag:

  • Vollständige Namen von Käufer:in und Verkäufer:in
  • Anschrift beider Parteien
  • Ausweisnummer des Käufers
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Fahrzeugdaten
  • Erstzulassung, TÜV
  • Kaufpreis 
  • Unterschriften beider Seiten


Tipp: Fertige eine Kopie des Ausweises des Käufers/der Käuferin an und bewahre sie gemeinsam mit dem Vertrag auf. Das kann im Zweifelsfall hilfreich sein.

Muss das Auto vor dem Verkauf ins Ausland abgemeldet werden?

Ja, das Auto muss vor dem Verkauf ins Ausland unbedingt abgemeldet werden. Wenn du dein Auto ins Ausland verkaufen willst, egal ob privat oder gewerblich, muss es vor der Übergabe abgemeldet werden. Denn solange es noch auf deinen Namen zugelassen ist, bist du offiziell die Halterin bzw. der Halter – mit allen Konsequenzen. Das bedeutet: Kfz-Steuer und Versicherung laufen weiter. Und es kann passieren, dass Bußgelder oder Mautforderungen an dich adressiert werden – auch wenn das Auto längst im Ausland unterwegs ist und du es gar nicht mehr fährst. 


Kann man überhaupt ein angemeldetes Auto ins Ausland verkaufen? In den meisten Fällen ist eine Zulassung nicht möglich, wenn das Auto nicht abgemeldet wurde. Die Abmeldung ist schnell erledigt, kostet nur 5 bis 15 Euro und erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Auto ins Ausland verkaufen: Welches Kennzeichen ist nötig?

Wenn du dein Auto ins Ausland verkaufen willst, brauchst du in den meisten Fällen ein spezielles Kennzeichen, um es legal zu überführen. Denn: Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Auslandsdeckung ist dabei immer Pflicht.


1. Ausfuhrkennzeichen (Export- oder Zollkennzeichen)

Das Ausfuhrkennzeichen ist die gängigste und sicherste Lösung für den Export. Es wird nach der Abmeldung des Fahrzeugs beantragt und ist am roten Rand mit Ablaufdatum zu erkennen.

  • Kosten: ca. 35 bis 50 Euro für die Zulassung, dazu Versicherung und Schilder (insgesamt ca. 80 bis 120 Euro)

  • Gültigkeit: 15 Tage bis maximal 1 Jahr, je nach Versicherung

  • Voraussetzung: gültiger TÜV (HU) und Kfz-Versicherung

  • Verwendung: für die Überführung ins Ausland zugelassen


Dieses Kennzeichen wird in allen EU-Ländern und den meisten Drittländern anerkannt.

2. Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann in Ausnahmefällen auch für die Ausfuhr genutzt werden, allerdings nur, wenn das Zielland es akzeptiert. Es ist begrenzt auf einen kurzen Zeitraum und eigentlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht (z. B. bei Überführung, Probefahrt, Werkstattfahrt).

  • Kosten: ab ca. 30 bis 50 Euro (inkl. Versicherung und Schilder)

  • Gültigkeit: 5 Tage

  • Voraussetzung: gültiger TÜV und Versicherung (“Grüne Karte” bei Auslandsfahrt notwendig)

  • Verwendung: nur eingeschränkt im Ausland gültig – unbedingt vorher prüfen!


Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte unbedingt zum Ausfuhrkennzeichen greifen. Das Kurzzeitkennzeichen kann im Inland helfen, ist für den Export aber nur bedingt geeignet.

Auto ins Ausland verkaufen: Gewährleistung

Beim privaten Autoverkauf ins Ausland kannst du die Gewährleistung ausschließen – das ist erlaubt und gängige Praxis. Allerdings gilt: Verschweigen ist keine Lösung.

Wenn du bekannte Mängel bewusst verheimlichst, etwa einen alten Unfallschaden oder einen Motordefekt, kann dir das als arglistige Täuschung ausgelegt werden. In solchen Fällen kann der/die Käufer:in den Preis mindern, eine Reparatur verlangen oder sogar den Wagen zurückgeben. Ob du tatsächlich haftest, hängt davon ab, ob dir der Mangel bekannt war und ob der/die Käufer:in beweisen kann, dass du ihn/sie absichtlich verschwiegen hast.


Kurz gesagt: Beim Privatverkauf schützt dich der Gewährleistungsausschluss – aber Ehrlichkeit bleibt Pflicht.

Autoverkauf ins Nicht-EU-Ausland: Das ist wichtig

Wenn du dein Auto an eine:n Käufer:in außerhalb der EU verkaufen willst, gelten andere Spielregeln als beim Verkauf innerhalb der EU.


Das bleibt gleich

Die grundlegenden Schritte unterscheiden sich zunächst kaum. Auch beim Export in ein Nicht-EU-Land brauchst du einen Kaufvertrag mit allen relevanten Angaben, das Fahrzeug muss vor dem Verkauf abgemeldet werden, und für die Überführung wird ein gültiges Kennzeichen benötigt – meist ein Ausfuhrkennzeichen. Außerdem ist der Verkauf in den meisten Fällen auch hier steuerfrei.


Das ist anders

Sobald es über die EU-Grenzen hinausgeht, wird es etwas bürokratischer. Für den Export brauchst du eine sogenannte Ausfuhrgenehmigung, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt wird. Das klingt aufwändig, ist in der Praxis aber meist nur eine Formsache. Wichtig ist, dass du die Ausfuhr mit entsprechenden Belegen dokumentierst, denn nur so bleibt der Verkauf steuerlich unbelastet. Je nach Land und Abwicklung kann außerdem ein Ausfuhrzoll fällig werden.

EORI Nummer

Wer sein Auto in ein Nicht-EU-Land verkauft, braucht vorab eine EORI-Nummer. EORI steht für “Economic Operators Registration and Identification.” Diese Nummer dient dem Zoll dazu, dich als Exporteur:in eindeutig zu identifizieren – auch wenn du nur einmalig und privat ein Fahrzeug ausführst. Ohne EORI-Nummer kannst du die Ausfuhr nicht anmelden, und genau das ist bei einem Export außerhalb der EU Pflicht.


Beantragt wird die Nummer über das Online-Portal der Generalzolldirektion, also direkt beim Zoll. Die Registrierung ist kostenlos, aber du benötigst dafür ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Das kennst du vielleicht schon von der Steuererklärung.


Für die Anmeldung der Ausfuhr selbst müssen neben der EORI-Nummer noch einige Unterlagen vorliegen:

  • Kopie des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II)

  • Kopie der Exportrechnung (ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer)

  • Angaben zur Art des Transports (z. B. per Spedition oder eigener Fahrt)

  • Angabe des Grenzzollamts, an dem das Fahrzeug die EU verlässt


Darüber hinaus brauchst du zur Bestätigung der Ausfuhr:

  • gültigen TÜV-Bericht

  • Kennzeichen (z. B. Ausfuhrkennzeichen)

  • Versicherungsnachweis

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

  • Personalausweis

MRN

Die MRN (Movement Reference Number) ist eine Referenznummer, die du nach erfolgreicher Ausfuhranmeldung beim Zoll bekommst. Sie dient als Nachweis, dass dein Auto offiziell zur Ausfuhr angemeldet wurden und begleitet den gesamten Exportvorgang bis zur EU-Außengrenze.


Die Anmeldung wird zunächst vom Zoll abgestempelt, ein zweiter Stempel folgt beim letzten Grenzzollamt, an dem das Fahrzeug die EU verlässt. Diese Bestätigung solltest du unbedingt aufbewahren, besonders als Nachweis fürs Finanzamt, falls später Fragen zur Ausfuhr auftauchen.


Die MRN selbst ist kostenfrei und wird automatisch im Zuge der Zollanmeldung erstellt.

Auto verkauft? Und jetzt?

Du hast dein Auto ins Ausland verkauft – sauber abgewickelt, alles erledigt. Und jetzt? Stehst du plötzlich ohne fahrbaren Untersatz da. Keine Lust auf stundenlange Autosuche, Papierkram oder den nächsten Verkaufsstress in ein paar Jahren? Dann ist das Auto Abo von FINN genau das, was du suchst.


Bei FINN wählst du dein Wunschauto einfach online aus – ob kompaktes Stadtauto, geräumiges Familienauto oder E-Auto – und lässt es dir direkt vor die Tür liefern. Versicherung, Steuer, Wartung? Ist alles schon drin. Du zahlst nur eine monatliche Rate und die Kosten für den Sprit/Strom. Besonders praktisch: FINN bietet dir volle Flexibilität. Du willst erstmal nur überbrücken? Dann schnapp dir ein Auto Abo für 3 Monate – und steig später einfach um, wenn sich deine Pläne ändern.


Und das Beste: Wenn du Lust auf ein neues Modell hast, musst du dich nie wieder mit einem Verkauf ins Ausland herumschlagen. Wähle stattdessen einfach ein neues Abo, und schon hast du deinen nächsten Wagen vor der Haustür stehen. 

Die Heckscheibe eines FINN Autos mit Aufkleber.

Wann lohnt es sich, ein Auto ins Ausland zu verkaufen?

Wenn dein Auto auf dem deutschen Markt keine große Chance mehr hat, könnte der Verkauf ins Ausland eine gute Option für dich sein. Hier sind einige Gründe, warum sich das lohnen kann:

  • Für alte oder stark gebrauchte Autos: Wenn dein Auto viele Kilometer auf dem Buckel hat, alt ist oder den nächsten TÜV nicht mehr besteht, gibt es im Ausland oft noch Abnehmer.

  • Verkauf ohne TÜV: Auch wenn dein Auto keinen TÜV mehr hat, kann ein Verkauf ins Ausland durchaus möglich und mitunter profitabler sein als in Deutschland.

  • Unfallwagen: Autos mit Unfallschäden finden im Ausland häufig Käufer. In vielen Ländern sind Reparaturen günstiger und die Anforderungen an Zustand und Umweltstandards weniger streng.

  • Dieselautos: Besonders gebrauchte Dieselautos sind im Ausland, vor allem außerhalb der EU, sehr gefragt. Sie gelten als robust und langlebig, während sie in Deutschland aufgrund strenger Umweltauflagen oft schwerer zu verkaufen sind.

Kurz gesagt: Wenn der deutsche Markt keine guten Verkaufschancen mehr bietet, kann der Blick ins Ausland durchaus lukrativ sein.

Vorsicht vor Betrugsmaschen beim Autoverkauf ins Ausland

Wo sich echte Interessent:innen melden, tauchen leider auch immer wieder Betrüger:innen auf. Besonders im Onlinehandel oder bei Exportgeschäften kommt es häufiger zu gut getarnten Maschen, die auf Gutgläubigkeit, Schnelligkeit, Unachtsamkeit oder fehlende Erfahrung setzen.


Damit du dein Auto sicher verkaufst und nicht auf leere Versprechen oder falsche Zahlungen reinfällst, solltest du diese typischen Betrugsmaschen kennen:

  • Versand von Originaldokumenten oder persönlichen Daten: Ob Ausweis, Fahrzeugbrief oder Bankverbindung: Gib solche Daten nie heraus, bevor der Verkauf wirklich zustande gekommen ist. Oft geht es den Betrüger:innen gar nicht ums Auto, sondern um Identitätsdiebstahl.

  • Bezahlung per Scheck: Klingt seriös, ist es aber selten. Wenn das Geld nicht ankommt, ist das Auto oft schon längst weg.

  • Scheck mit zu hohem Betrag und Rückforderung: Du bekommst “versehentlich“ zu viel überwiesen und sollst die überschüssige Summe bar auszahlen. Der Scheck erweist sich als ungültig, und du bleibst auf dem Schaden sitzen.

  • Zeitdruck und fehlerhafte Kaufverträge: Du sollst “bitte schnell unterschreiben“, am besten sofort? Dabei haben sich in den Kaufvertrag kleine, aber entscheidende Fehler eingeschlichen – etwa bei Modell oder Ausstattung. Später wird genau das genutzt, um den Preis zu drücken.

  • Gefälschte Exportlisten gegen Gebühr: Du wirst aufgefordert, dein Auto kostenpflichtig in eine “Exportdatenbank“ einzutragen. Tatsächlich zahlst du nur die Gebühr und hörst nie wieder etwas.

  • Probefahrt mit angeblichen Exporthändlern: Der Händler besteht auf einer Probefahrt, bei der du am besten nicht mitfahren sollst. Nach der Rückkehr werden Bagatellschäden dramatisiert, um den Preis massiv zu senken. Oder das Auto verschwindet gleich ganz. 

Unser Fazit: Darauf kommt es beim Autoverkauf ins Ausland an

Der Autoverkauf ins Ausland kann sich lohnen, besonders bei älteren Fahrzeugen, Dieseln oder Autos ohne TÜV. Wichtig ist, dass du das Auto vorab abmeldest, einen vollständigen Kaufvertrag aufsetzt und bei Exporten außerhalb der EU an Zollunterlagen wie EORI-Nummer und MRN denkst.


Mit etwas Vorbereitung und gesundem Misstrauen gegenüber unseriösen Angeboten gelingt der Verkauf über die Grenze hinweg unkompliziert und kann zu einem lukrativen Deal für dich werden. 

FAQs

Wenn du dein Auto im Ausland verkaufen willst, brauchst du einen Kaufvertrag, die Ausweisnummer des Käufers/der Käuferin und ein Ausfuhrkennzeichen. Außerdem musst du das Auto bei deiner Zulassungsstelle abmelden.

Wichtig beim Verkauf eines Autos für den Export sind der Nachweis über die Ausfuhr, ein Ausfuhrkennzeichen und ein Kaufvertrag. 

Ob du dein Auto ohne Mehrwertsteuer ins Ausland verkaufen kannst, hängt davon ab, um es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens muss in der Regel keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Beim Verkauf eines Neuwagens ins Ausland muss der Käufer oder die Käuferin im Zielland die Mehrwertsteuer entrichten. 

Bei einem Exportverkauf wird ein Auto privat oder gewerblich ins Ausland verkauft.

Du kannst dein Auto mit geringem bürokratischen Aufwand ins EU-Ausland verkaufen. Dazu musst du einen Kaufvertrag abschließen, dein Auto abmelden und beim Verkauf alle relevanten Daten und Unterlagen übergeben.

Die Kosten variieren – in der Regel fallen Gebühren für Ausfuhrkennzeichen, die Abmeldung und eventuell für den Transport oder TÜV an. 

Wenn du ein Auto exportierst, bekommst du die Mehrwertsteuer nur bei einem gewerblichen Verkauf zurück. 

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