Ein Auto ist oft über viele Jahre ein treuer Begleiter, doch irgendwann stellt sich die Frage nach dem Verkauf. Sei es, weil sich die Lebensumstände geändert haben oder du den idealen Zeitpunkt abpassen willst, um noch einen guten Preis für deinen Gebrauchten zu erzielen. Bleibt die Frage: Wo verkaufst du dein Auto? Möchtest du dein Auto ins Ausland verkaufen, solltest du einige Dinge beachten. Wir erklären, wann und wie es am besten klappt.
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29.06.2023
Diese Frage ist generell mit “Ja” zu beantworten, auch wenn einige Dinge zu beachten sind. Diese variieren je nach Zielland. Hier ist zu unterscheiden zwischen EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland.
Der Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen ist innerhalb der Europäischen Union (EU) wesentlich leichter abzuwickeln als der Verkauf in ein Land außerhalb der EU. Möchtest du dein Auto ins EU-Ausland verkaufen, unterscheidet sich der Verkauf kaum von einem Privatverkauf hierzulande. Denn der Warenverkehr innerhalb der EU ist frei und unterliegt besonders bei Autos keinen Beschränkungen. Wichtig: Wenn du dein Auto als Privatperson innerhalb der EU verkaufen willst, solltest du beachten, dass eine Anmeldung beim Zoll fällig wird, wenn der Wert des Autos über 1.000 Euro liegt. Außerdem muss für alle Neuwagen, die weniger als sechs Monate zugelassen waren, die Mehrwertsteuer innerhalb des Landes abgeführt werden, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Ist das erledigt, ist der Auto-Export und -Verkauf innerhalb der EU relativ problemlos möglich und kann auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Beachte: Ein Kaufvertrag ist dabei natürlich wie beim Verkauf hierzulande unerlässlich.
Etwas komplizierter wird es, wenn du dein Auto ins Nicht-EU-Ausland verkaufst. Hier sind einige Hürden zu nehmen, weshalb es sich bei völliger Unkenntnis empfiehlt, einen spezialisierten Händler hinzuzuziehen. Mehr zu den Problemen, die beim Verkauf ins Ausland auftreten können, liest du weiter unten.
Nur ein abgemeldetes Auto kann ins Ausland verkauft werden. Da ein Auto ohne Zulassung nicht einmal am Straßenrand oder im öffentlichen Raum abgestellt werden darf, benötigst du ein Kennzeichen für die Ausfuhr, sowie eine gültige Kfz-Haftpflicht mit Wirksamkeit im In- und Ausland. Das Ausfuhrkennzeichen ist durch einen roten Balken an der rechten Seite gekennzeichnet und wird auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt. Es kostet rund 35 Euro und ist 15 Tage bis 1 Jahr gültig – jedoch nur, wenn das Auto versichert ist und eine gültige TÜV-Plakette besitzt. Apropos: Auto ohne TÜV verkaufen – Wie du trotzdem den besten Preis erzielst
Eine andere Option – auch wenn es nur fünf Tage gilt – ist das Kurzzeitkennzeichen. Wichtig aber: Es wird nicht von allen Ländern anerkannt, weshalb du dich hier vorab genauestens informieren solltest. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 33 Euro.
Beim Verkauf ins Nicht-EU-Ausland, wie beispielsweise in die USA, fallen für Privatpersonen normalerweise keine Steuern an. Belege bei der Ausfuhr sind dafür umso wichtiger. Zunächst muss eine Genehmigung zur Ausfuhr beim Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle eingeholt werden. Manchmal kann es vorkommen, dass außerdem ein Ausfuhrzoll anfällt. Zudem muss vorab eine sogenannte EORI-Nummer (EORI steht hier für: Economic Operators’ Registration and Identification) beantragt werden. Dies kannst du beim Zollamt erledigen. Dadurch kann das Auto registriert und identifiziert werden.
Folgende Dokumente werden hierfür benötigt:
Kopie des Fahrzeugbriefs
Kopie der Exportrechnung
Angaben zur Art des Transports und zum Grenzzollamt
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine MRN (Movement-Reference-Number), mit der die Export-Anmeldung bei der Überführung nachgewiesen werden kann.
Generell können auch noch folgende Dokumente erforderlich oder hilfreich sein, wenn du dein Auto ins Ausland verkaufen möchtest:
Dokumente zu Inspektionen und Wartung
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile
Schreiben über Reparaturen
Rechnungen von Werkstätten
Möchtest du dein Auto ins Ausland verkaufen, bist du nicht vor Betrügereien geschützt. Denn wie fast überall, gibt es auch hier schwarze Schafe, die profitieren und dich über den Tisch ziehen möchten. Selbst wenn Eckdaten vertraglich festgehalten wurden, solltest du dich nicht darauf verlassen, dass alles glatt geht. Kommt es zu Problemen, kann die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland in der Realität äußerst schwierig sein.
Unser Tipp deshalb: Möchtest du dein Auto ins Ausland verkaufen, vereinbarst du am besten eine Zahlung in bar – ohne An- und Restzahlung. Dann bekommst du auch sicher dein Geld. Von anderen Zahlungsmethoden wie einer Überweisung ist dringend abzuraten. Auch sollten im Vorfeld keine Originaldokumente versendet werden. Eine Probefahrt sollte immer gemeinsam unternommen werden. Als Käufer solltest du dich außerdem nicht zeitlich unter Druck setzen lassen, da in der Hektik wichtige Details übersehen werden können. Auch interessant: Tipps und Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Zusammenfassend: Generell kann es eine gute Idee sein, sich beim Autoverkauf nicht nur auf das Inland zu konzentrieren. Für das EU-Ausland gelten fast die gleichen Regelungen wie für den Verkauf hierzulande. Möchtest du deinen Gebrauchten jedoch im Nicht-EU-Ausland verkaufen, solltest du dich vorab unbedingt gründlich informieren, wichtige Dokumente prüfen oder einholen und dir am besten einen fachkundigen Händler zur Seite nehmen.
Die Lösung: Abonniere dein nächstes Auto. Wenn du dich für ein FINN Auto Abo entscheidest, hast du mit dem An- und Verkauf nichts mehr zu tun. Mit uns bist du auf der sicheren Seite, denn wir bei FINN kümmern uns um Anmeldung, Versicherung, Steuer, Reparaturen, Wartung und Co.
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