Autokauf und -verkauf

Auto privat verkaufen: So erlebst du keine bösen Überraschungen

Dein Auto kratzt an der Youngtimer-Marke, fährt von Reparatur zu Reparatur oder ist einfach zu klein für die Familie geworden? Was es auch ist: Der Wagen in der Garage muss weg. Am besten schnell – und zu einem guten Preis. Wie du den am besten erzielst und was sonst noch zu beachten ist, wenn du dein Auto privat verkaufen möchtest, erklären wir dir hier.

Lesedauer

6 min

Datum

20.12.2022

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Übersicht

Auto privat verkaufen: Die Vor- und Nachteile


Checkliste: Dein Auto privat verkaufen – in 7 Schritten


1. Auto für Verkauf vorbereiten

2. Fahrzeugschein studieren

3. Perfektes Inserat schalten

4. Richtigen Preis festlegen

5. Probefahrt vereinbaren

6. Kaufvertrag schließen

7. Auto-Übergabe


Wichtige Fragen zum privaten Autoverkauf

Auto privat verkaufen: Die Vor- und Nachteile

Drei, zwei, eins. Deins. So oder so ähnlich stellen sich viele die Verhandlungen vor, wenn sie ihr Auto privat verkaufen. Doch die Realität sieht meist anders aus. Damit am Ende alles schnell und reibungslos klappt, braucht es die richtige Vorbereitung. Mit guten Fotos und einem fehlerfreien Text auf einschlägigen Online-Verkaufsportalen ist es nicht getan. Nicht umsonst gibt es einen Beruf, der sich ausschließlich mit der Thematik rund um Autokauf- und verkauf beschäftigt: den des Autohändlers. Nun hast du dich aber dafür entschieden, dein Auto selbst privat zu verkaufen. Sicherlich auch, weil du dir dadurch einen höheren Verkaufspreis erhofft. Ja, beim Händler wirst du weniger für dein Auto bekommen, dafür geht es meist schneller, ist unkomplizierter und das Betrugsrisiko ist nicht so hoch. Wenn du auch beim Privatverkauf schnell zum Vertragsabschluss kommen willst, fassen wir dir hier die wichtigsten Punkte zusammen, die es zu beachten gilt.

Checkliste: Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto privat verkaufe?

1. Der erste Eindruck zählt


Du putzt dich vor dem ersten Date heraus, klar – dann bitte auch dein Auto. Die Fahrt durch die Waschstraße und der Stopp am Tankstellensauger sind Pflicht, der Privatverkauf aber wird dadurch noch nicht zum Selbstläufer. Willst du optisch komplett überzeugen, sollte dein Auto zur Aufbereitung. Außen wie innen. Es sei denn, du möchtest Geld sparen und Mittelkonsolen-Zwischenräume selbst mit der Zahnbürste entstauben. So oder so: Die investierte Zeit oder das Geld lohnen sich. Auch was die inneren Werte betrifft. Der Besuch beim TÜV und Werkstatt-Check vor Privatverkauf gehören zum guten Ton – und sind bei den späteren Preisverhandlungen starke Argumente. 


2. Dein Auto. Dein Fachgebiet


Damit du auf spätere Fragen immer eine Antwort hast, solltest du deinen Fahrzeugschein noch einmal genau studieren. Sammle alle relevanten Informationen zu deinem Gebrauchtwagen. Am besten schon, bevor du dein Auto überhaupt inserierst. Sei es in der Zeitung, online oder als ausgedrucktes Inserat im Auto. Je detaillierter du deinen Gebrauchtwagen beschreibst, desto leichter fällt es potenziellen Käufer:innen, zu entscheiden, ob sie dein Auto kaufen wollen.


3. Das Inserat – die perfekte Vorbereitung für den privaten Autoverkauf


Nimm dir Zeit, deinen Pkw in Ruhe zu inserieren. Überstürze nichts nach Feierabend oder in der Mittagspause. Details machen wirklich den Unterschied. Zu den Standard-Informationen gehören neben Zustand, Laufleistung, Ausstattung auch der Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung. Wichtig ist außerdem, auf keinen Fall Mängel zu verschweigen und – sofern es sich um ein Online-Inserat handelt – möglichst viele, aussagekräftige Bilder hochzuladen. Vergiss auch nicht deine Kontaktdaten anzugeben. Ja, gut Ding will eben Weile haben.


4. Guter Preis. Gute Grundlage


Niemand will das Gefühl haben, über den Tisch gezogen zu werden. Beim Preis für deinen Pkw solltest du also immer realistisch bleiben. Orientiere dich an Faktoren wie Zustand, Baujahr oder Laufleistung – und schaue dich am besten online um, was der Markt so hergibt. Findest du vergleichbare Gebrauchtwagen? Wird vielleicht sogar dasselbe Modell mit vergleichbarer Ausstattung und Motorisierung angeboten? Das ist der verlässlichste Anhaltspunkt.


5. Probefahrt: klar! Aber darf ich das überhaupt?


Haben sich die ersten Interessenten gemeldet, steht früher oder später die Frage nach einer Probefahrt im Raum. Doch Vorsicht, vorab solltest du auf jeden Fall folgende Fragen klären: Ist der/die potenzielle Käufer:in bei meiner Versicherung mitversichert? Und brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle? Letzteres ist immer dann notwendig, wenn du dein Auto vor dem Privatverkauf bereits abgemeldet hast. Andernfalls kann die Probefahrt mit deinem Kennzeichen starten – vorausgesetzt, du hast den Führerschein des/der Interessent:in gesehen. Möchtest du bei der Probefahrt nicht selbst mitfahren, solltest du dir ein Pfand geben lassen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du diese Mustervereinbarung des ADAC für eine Probefahrt ausdruckst und gemeinsam mit dem/der Interessent:in ausfüllst.


6. Einigung und Preis schriftlich festhalten


Hast du dich auf einen Kaufpreis geeinigt, gilt es, die Details vertraglich festzuhalten. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite. Bist du dir unsicher, wie so ein Kaufvertrag aussehen sollte, kannst du auch einfach einen Mustervertrag des ADAC herunterladen. Folgende Punkte sollte der Vertrag beinhalten: Neben Daten des Käufers und Verkäufers sowie des Fahrzeugs (möglichst detailliert wie schon im Inserat) muss im Vertrag natürlich auch der Kaufpreis stehen. Schäden und Mängel solltest du ebenfalls unbedingt genau dokumentieren, damit dir nach Verkauf niemand vorwerfen kann, dass du etwas verschwiegen hast. Apropos: Kratzer, Macken im Lack und Steinschläge kannst du ganz einfach verhindern. Wie, zeigen wir dir in diesem Video.


Wichtig ist außerdem ein Absatz im Kaufvertrag zur Ummeldepflicht und Versicherung. Hast du dein Auto vor Verkauf nicht schon selbst abgemeldet, solltest du den/die Käufer:in vertraglich dazu verpflichten. Er oder sie muss dann dein altes Auto ummelden. Als private:r Autoverkäufer:in solltest du dich abschließend noch mit einer Klausel zu Gewährleistung und Haftungsausschluss absichern. Der Vorteil: Somit entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren – und es gilt: Gekauft wie gesehen. Bestätigt wird der Vertrag mit beiden Unterschriften.


7. Auto und Unterlagen übergeben


Sobald du den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hast – und wirklich erst dann – übergibst du deinen Gebrauchten und händigst alle Papiere aus. Das sind:

  • Kaufvertrag

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • HU und AU-Bescheinigung

  • Schlüssel oder Schlüsselkarten für Dein Auto

  • Bedienungsanleitung


Falls vorhanden, solltest du auch folgende Unterlagen an den/die Käufer:in übergeben:

  • Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen

  • Bilder und Gutachten von Unfallschäden

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Bauartgenehmigungen und Teilgutachten für Zubehör und Anbauteile

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Gewusst wie: So bleiben keine Fragen offen!

Wie du deinen Pkw in 7 Schritten privat verkaufst, weißt du jetzt. Alle Fragen sind aber noch nicht geklärt? Wie sieht es beispielsweise mit Steuer und der Bezahlung aus? Auch auf diese Fragen bekommst du hier Antworten.

Die Gewährleistung, die Kosten von Sachmängeln am verkauften Auto zu tragen, ist gesetzlich nur dann verpflichtend, wenn es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt. Verkaufst du dein Auto privat, hast du das Recht, den Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten und damit nach Verkauf deines Gebrauchtwagens nicht mehr zu haften. Wir empfehlen dir, diese Klausel unbedingt in den Kaufvertrag einzubauen. Dann gilt, wie oben beschrieben: Gekauft wie gesehen. Ausschließlich grobe Vorsätzlichkeit oder das Wissen um Mängel ermöglichen es dem/der Käufer:in dann, sein/ihr Recht auf Schadenersatz einzufordern.

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