VersicherungFirmenwagen Versicherung: Das gilt es zu beachten

In Deutschland gibt es mehr als fünf Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge. Da spielt ein Thema wie die Versicherung von Firmenwagen natürlich eine entscheidende Rolle für Unternehmen jeder Größe. Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es weitere Aspekte zu beachten, wie die private Nutzung des Fahrzeugs und die Abgrenzung von beruflichen Fahrten.


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Eine Frau steht telefonierend vor ihrem FINN Auto.
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Kurz & knapp: So ist ein Firmenwagen versichert

Die Sicherung Ihres Firmenwagens durch eine Versicherung ist ein essenzieller Schritt, um Ihr Unternehmensvermögen zu schützen. Hierbei stehen Ihnen verschiedene Optionen offen, die jeweils spezifische Risiken abdecken und unterschiedliche Vorteile bieten.

1. Vollkasko- versus Teilkaskoversicherung

Bei der Entscheidung zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung für Ihren Firmenwagen sollten Sie bedenken, dass die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug umfassend abdeckt – auch wenn diese durch Eigenverschulden entstehen. Die Teilkaskoversicherung hingegen bietet Schutz vor bestimmten Ereignissen wie Diebstahl, Brand oder Naturereignisse, nicht jedoch bei selbstverursachten Unfällen.

2. GAP-Versicherung für geleaste Fahrzeuge

Falls Ihre Fahrzeuge geleast sind, erweist sich die GAP-Versicherung als Teil Ihrer Leasingversicherung als besonders vorteilhaft. Diese deckt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Schadensfall und dem noch offenen Leasingbetrag. Somit schützt sie vor finanziellen Verlusten bei Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs.

3. Steuervorteile nutzen

Ein bedeutender Vorteil der Firmenwagenversicherung liegt in den Steuervorteilen. Anstatt der nicht abzugsfähigen Versicherungssteuer können Unternehmen die Mehrwertsteuer ihrer Versicherungsbeiträge geltend machen. Dies reduziert effektiv die Gesamtkosten Ihrer Flottenversicherungen und optimiert Ihre Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich bereits Gedanken zum Thema Firmenwagen besteuern machen.

4. Individuelle Anpassbarkeit

Für Unternehmen ist es entscheidend, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung zu finden. Durch individuell wählbare Selbstbeteiligungen und Deckungsvarianten lässt sich das Versicherungsangebot optimal an Ihre betrieblichen Anforderungen anpassen.

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  • VW

Wer zahlt die Versicherung bei einem Firmenwagen?

Grundsätzlich zahlt der/die Arbeitgeber:in die Versicherung eines Firmenwagens. Die Verantwortung für die Versicherungsbeiträge liegt also bei demjenigen, der den Firmenwagen zur Verfügung stellt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, als gesetzliche Pflichtversicherung, deckt Schäden ab, die durch Dritte entstehen. Hierfür kommt ohne Ausnahme der/die Arbeitgeber:in auf.


Für zusätzlichen Schutz sorgen Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen. Diese decken auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab und bieten einen umfangreicheren Schutz als die reine Haftpflichtversicherung. Die Entscheidung über das Hinzufügen solcher optionalen Versicherungen trifft in der Regel der Arbeitgeber:in, basierend auf einer Risikoabschätzung und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens.


Es gibt jedoch Fälle, in denen Mitarbeiter:innen zur Kasse gebeten werden können: Bei einem Unfall infolge grober Fahrlässigkeit oder während nicht autorisierter Privatfahrten kann eine Beteiligung an den Kosten oder sogar eine vollständige Übernahme des Selbstbehalts durch den oder die Mitarbeiter:in erforderlich sein. Solche Details sollten im Dienstwagenüberlassungsvertrag klar geregelt sein.


Eine optimale Lösungsstrategie für beide Seiten bietet ein individuell angepasster Versicherungsschutz

Eine Frau trinkt einen Kaffe to go und steigt aus ihrem FINN Auto aus.

Keine extra Versicherungskosten mehr - dank FINN

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Indem Sie sich für FINN entscheiden, wählen Sie eine/n Partner:in, der nicht nur Wert auf Sicherheit legt, sondern auch darauf bedacht ist, die Versicherungskosten Ihrer Firmenwagen so niedrig wie möglich zu halten.

Firmenwagen Versicherung: Darf ich das Auto auch privat nutzen?

Die Möglichkeit, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen, ist ein attraktives Angebot für viele Mitarbeiter:innen. Zunächst ist es wichtig zu klären, wer berechtigt ist, den Firmenwagen zu fahren. Grundsätzlich entscheidet die Police Ihrer Firmenwagenversicherung darüber, ob und unter welchen Bedingungen der Wagen auch privat genutzt werden darf. Viele Versicherungsanbieter bieten flexible Lösungen an, die eine private Nutzung des Fahrzeugs erlauben. 


Jedoch müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllt sein.

  • Fahrerkreis definieren: Um Missverständnisse und potenzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie genau festlegen, wer zum Fahrerkreis gehört. Dies kann auf direkte Angestellte beschränkt sein oder auch Familienmitglieder einschließen.
  • Versicherungsschutz überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Eine umfassende Abdeckung schützt nicht nur bei beruflichen Fahrten, sondern auch im privaten Rahmen.
  • Regelungen zur Privatnutzung: Klare Vereinbarungen zur privaten Nutzung helfen dabei, spätere Unklarheiten zu vermeiden. Dazu zählt unter anderem die Regelung von Selbstbeteiligungen im Schadensfall oder die Verantwortlichkeit für Bußgelder.

Für Unternehmen bietet FINN maßgeschneiderte Lösungen an, die sich perfekt in Ihre bestehenden Strukturen integrieren lassen und transparente Kostenstrukturen ohne versteckte Gebühren gewährleisten. 


Die Partnerschaft mit FINN ermöglicht es Ihnen nicht nur Ihren administrativen Aufwand rund um die Verwaltung des Fuhrparks zu reduzieren, sondern stellt gleichzeitig sicher, dass Ihr Fuhrpark optimal geschützt ist.

Firmenwagen Versicherung: Wer darf das Auto fahren?

Grundsätzlich darf das Firmenauto nur von dem/der Arbeitnehmer:in gefahren werden, dem es überlassen wurde. Ob auch Ehe- oder Lebenspartner:innen den Dienstwagen nutzen dürfen, muss vertraglich geregelt sein. Eine nicht genehmigte Verleihung an Dritte, wie Familie oder Freund:innen, führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Regelungen im Überlassungsvertrag

Die Nutzungsberechtigten werden in der Regel im Überlassungsvertrag für den Firmenwagen festgelegt. Dieser regelt auch, ob private Fahrten wie Urlaubsreisen erlaubt sind oder nicht. Für Auslandsfahrten mit dem Dienstwagen sollte eine Auslandsfahrerlaubnis vorliegen.


Verstoßen Arbeitnehmer:innen gegen die vertraglichen Bestimmungen, indem sie unbefugte Personen den Firmenwagen fahren lassen, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Kfz-Versicherung: Diese Möglichkeiten gibt es für Firmenwagen

Die Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung für Ihren Firmenwagen ist entscheidend, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Kosten im Blick zu behalten. Verschiedene Versicherungsoptionen bieten Unternehmen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell anzupassen. 

Firmenwagen Versicherung: So sieht's bei Leasing & die Finanzierung aus

Beim Leasing oder der Finanzierung von Firmenwagen spielen spezielle Versicherungen eine wichtige Rolle. Eine Vollkaskoversicherung wird oft vorausgesetzt, um das finanzielle Risiko für den Leasinggeber:in oder finanzierenden Anbieter:in zu minimieren. 


Darüber hinaus kann eine GAP-Versicherung sinnvoll sein, da sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert laut Leasingvertrag bzw. Finanzierungsvereinbarung abdeckt.


Für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte leasen oder finanzieren, bietet sich somit ein maßgeschneidertes Deckungskonzept an:

  • Vollkasko-Schutz: Nicht nur für geleaste und finanzierte Fahrzeuge oft eine Pflicht; dieser schützt auch vor Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • GAP-Versicherung: Besonders relevant bei einem Totalverlust des Fahrzeugs; sie schließt die finanzielle Lücke zwischen dem tatsächlichen Wert des Autos und den noch offenen Forderungen aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab und ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Teilkasko: Bietet zusätzlichen Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Naturereignissen wie Sturm oder Hagel sowie Zusammenstößen mit Tieren.

Zusätzlich zur Basisabsicherung können Unternehmen ihren Versicherungsschutz durch Wahl einer Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkasko beeinflussen. Eine höhere Selbstbeteiligung führt in der Regel zu einem günstigeren Beitragssatz.

Vergessen Sie Leasing, Kauf und Miete: Ihre Vorteile mit FINN

Die traditionellen Optionen wie Leasing, Kauf oder Miete von Firmenwagen stellen Unternehmen oft vor Herausforderungen bezüglich Kostenkontrolle, Flexibilität und die Wahl der richtigen Leasingversicherung. Mit dem Gewerbe Auto Abo bietet FINN eine innovative Lösung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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Firmenwagen Versicherung: Fazit

Die Wahl der richtigen Firmenwagenversicherung ist entscheidend für den Schutz Ihrer Fahrzeuge und Mitarbeiter:innen. Mit den dargelegten Informationen sind Sie bestens ausgerüstet, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Ob Vollkasko- Teilkasko- oder GAP-Versicherung, jede Option bietet spezifische Vorteile, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten werden können. 


Denken Sie daran, dass eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes sowie ein Vergleich der Angebote unerlässlich sind, um nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch sicherzustellen, dass Ihr Fuhrpark stets optimal geschützt ist. Mit den richtigen Maßnahmen und einer klaren Kommunikation über die Nutzung und Berechtigungen können Sie Risiken minimieren und Ihre Firmenfahrzeuge sowie die Menschen, die sie fahren, sicher auf den Straßen halten.

Häufige Fragen und Antworten

Ein Firmenfahrzeug ist in der Regel über eine gewerbliche Kfz-Versicherung versichert, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten ist. Diese umfasst sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoversicherungen und kann durch zusätzliche Bausteine wie GAP-Versicherung oder Schutzbriefe erweitert werden. Entscheidend für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die betrieblichen Anforderungen sowie das Risikoprofil des Unternehmens.

Bei einem Firmenwagen ist in der Regel das Unternehmen selbst Versicherungsnehmer:in. Das bedeutet, dass das Unternehmen den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abschließt und für die Beitragszahlungen verantwortlich ist. Dadurch hat es Einfluss auf den Umfang des Versicherungsschutzes und kann diesen entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen anpassen.

Üblicherweise zahlt das Unternehmen als Halter:in des Fahrzeugs die Versicherung bei Firmenwagen. Dies beinhaltet sowohl die Prämien für die Haftpflichtversicherung als auch eventuelle Zusatzversicherungen wie Voll- oder Teilkasko. In manchen Fällen können Vereinbarungen über eine Selbstbeteiligung im Schadensfall getroffen werden.

Wer einen Firmenwagen fahren darf, hängt von den Bestimmungen im Versicherungsvertrag ab. Üblich ist eine Definition des Fahrerkreises, die festlegt, welche Personen berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen – dies können beispielsweise alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder nur bestimmte Personengruppen sein. Bei privater Nutzung muss geklärt sein, ob diese gestattet ist und unter welchen Voraussetzungen sie erfolgt.

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