Autokauf und -verkaufE-Auto Förderung 2025: Das ist der Stand

Die Elektromobilität in Deutschland befindet sich im Umbruch. Während die staatliche Förderung für Elektroautos Ende 2023 gestoppt wurde, stellt sich für viele die Frage: Wie geht es 2025 weiter? Obwohl direkte Zuschüsse für Privatpersonen rar geworden sind, setzt die Politik verstärkt auf steuerliche Anreize für Unternehmen und Selbstständige. In diesem Beitrag erfährst du, welche Förderungen aktuell gelten, welche Pläne es für die Zukunft gibt und wie du trotz veränderter Rahmenbedingungen beim E-Auto-Kauf sparen kannst. 

Ein Mann lehnt sich an den geöffneten Kofferraums seines roten Fiat 600e und telefoniert.

Die Pläne für die Elektroauto-Förderung 2025

Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur E-Auto-Förderung aus 2024 und ab 2025:

  • Keine BAFA-Förderung mehr: Seit dem 18. Dezember 2023 gibt es keine staatliche Kaufprämie in Form des Umweltbonus mehr für Privatpersonen.
  • Fokus auf Unternehmen: Steuerliche Vorteile wie Sonderabschreibungen und eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 € stehen im Mittelpunkt.
  • THG-Quote bleibt: Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bleibt ein wichtiger Baustein der indirekten Förderung. E-Auto-Besitzer:innen können durch den Verkauf von CO₂-Zertifikaten jährlich zwischen 300 € und 400 € erzielen.
  • Hersteller-Rabatte: Automobilhersteller reagieren auf den Wegfall staatlicher Förderungen mit eigenen Rabattprogrammen. Bei einigen Modellen sind Preisnachlässe von bis zu 22 % möglich, was den Kauf eines E-Autos trotz fehlender staatlicher Unterstützung attraktiv machen kann.
  • Politische Unsicherheit: Vor der Bundestagswahl im Februar 2025 werden verschiedene neue Förderprogramme diskutiert, aber konkrete Beschlüsse stehen noch aus. Diese Unsicherheit erschwert langfristige Planungen für Verbraucher:innen und die Automobilindustrie gleichermaßen.

 Was änderte sich bei der E-Auto-Förderung 2024?


Das Jahr 2024 brachte einige einschneidende Veränderungen für die Elektroauto-Förderung in Deutschland:

  • Das Ende des Umweltbonus: Der staatliche Zuschuss für den Kauf von Elektroautos wurde im Dezember 2023 plötzlich beendet. 
  • Senkung der THG-Quote: Die Prämie, die E-Auto-Besitzer:innen durch den Verkauf ihrer THG-Quote erzielen können, sank von durchschnittlich 400 € im Jahr 2023 auf etwa 300 € für 2024. 
  • Anpassung der Dienstwagenbesteuerung: Eine positive Änderung betraf die Obergrenze für die vergünstigte 0,25 %-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung. Diese wurde von 60.000 € auf 95.000 € angehoben.

Was bedeutet der Umweltbonus eigentlich?

Der Umweltbonus war ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das zwischen 2016 und 2023 den Kauf von Elektroautos und Plug-in-Hybriden finanziell unterstützte. Ziel war es, die Elektromobilität voranzutreiben und die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

  • Bundesanteil (BAFA-Prämie): Staatliche Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
  • Herstelleranteil: Rabatte der Autohersteller, die direkt mit dem Kaufpreis verrechnet wurden.
  • Bonus galt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung bis 18. Dezember 2023.
  • Privatpersonen mussten das Fahrzeug mindestens 12 Monate halten.
  • Plug-in-Hybride wurden ab 2023 nicht mehr gefördert.
  • Über 2,2 Millionen Fahrzeuge wurden gefördert, darunter 1,43 Millionen reine E-Autos.
  • Die Zulassungszahlen stiegen deutlich, sanken jedoch nach dem Förderende 2023 stark.


Aktuelle Situation:

  • Keine direkte Förderung mehr: Der Umweltbonus wurde Ende 2023 eingestellt. Für Privatpersonen gibt es keine Ersatzprogramme.
  • Neue Anreize für Unternehmen:
    • Dienstwagenbesteuerung: Die Preisgrenze für die 0,25%-Regelung wurde auf 95.000 € angehoben.
    • Sonderabschreibungen: Unternehmen können bis zu 20 % der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

E-Auto Förderung für Privatpersonen

Auch wenn direkte Zuschüsse wie der Umweltbonus der Vergangenheit angehören, gibt es weiterhin Möglichkeiten, beim Kauf eines E-Fahrzeuges als Privatkund:in zu sparen:

  • THG-Quote: Ein oft übersehener Vorteil der Elektromobilität ist die Möglichkeit, von der Treibhausgasminderungsquote zu profitieren. Als E-Auto-Besitzer:innen kannst du jährlich etwa 300 € bis 400 € erhalten, indem du deine eingesparten CO₂-Emissionen über das Umweltbundesamt verkaufst. Diese Option steht auch Haltern von Plug-in-Hybriden offen und stellt eine kontinuierliche Einnahmequelle dar.
  • Kfz-Steuerbefreiung: Ein weiterer finanzieller Anreiz ist die Befreiung von der Kfz-Steuer. Wenn dein E-Auto bis 2030 zugelassen wird, genießt du diese Steuerbefreiung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum der Erstzulassung. Diese Regelung kann über die Jahre zu erheblichen Einsparungen führen.
  • Lokale Förderungen: Während die bundesweite Förderung ausgelaufen ist, bieten einige Städte und Energieversorger weiterhin Zuschüsse an. Diese können sich auf die Installation von Wallboxen beziehen oder in Form von kostenlosem Parken in Innenstadtzonen realisiert werden. 
  • Hersteller-Rabatte: In Reaktion auf den Wegfall staatlicher Förderungen haben viele Automobilhersteller eigene Rabattaktionen ins Leben gerufen. Diese Angebote können den Kauf eines E-Autos deutlich attraktiver machen. 


E-Auto Förderung für Unternehmen und Selbstständige

Der Fokus der aktuellen Förderpolitik liegt eindeutig auf der Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigen beim Umstieg auf Elektromobilität:

  • Sonderabschreibungen: Eine besonders attraktive Option für Unternehmen ist die Möglichkeit, bis zu 20 % der Anschaffungskosten für E-Dienstwagen steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab Juli 2024 und kann die Gesamtkosten für die Anschaffung eines elektrischen Firmenwagens deutlich reduzieren.
  • 0,25 %-Regelung für Dienstwagen: Eine signifikante Verbesserung betrifft die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von E-Dienstwagen. Der zu versteuernde Betrag wird auf nur 25 % des Bruttolistenpreises berechnet, und das für Fahrzeuge bis zu einem Wert von 95.000 Euro – eine deutliche Anhebung gegenüber der vorherigen Grenze von 70.000 Euro. 
  • KfW-Förderkredite: Für Unternehmen, die in größerem Umfang auf Elektromobilität setzen möchten, stehen zinsgünstige Kredite der KfW zur Verfügung. Mit einem Kreditvolumen von bis zu 25 Millionen Euro können Unternehmen nicht nur E-Flotten finanzieren, sondern auch in die notwendige Ladeinfrastruktur investieren
Ein Mann lehnt an seinem E-Auto während das E-Auto lädt.

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Kommt eine neue “Abwrackprämie” für E-Autos?

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 wird die Idee einer neuen "Abwrackprämie" für E-Autos heiß diskutiert. Dieses Konzept erinnert an frühere Konjunkturprogramme, zielt aber diesmal speziell auf die Förderung der Elektromobilität ab:

  • SPD und Grüne planen eine "Austauschprämie" von bis zu 6.000 € für Verbraucher:innen, die von einem Verbrenner auf ein E-Auto umsteigen. Diese Maßnahme soll den Übergang zur Elektromobilität beschleunigen und gleichzeitig ältere, umweltschädlichere Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen.
  • Union und FDP stehen diesem Vorschlag kritisch gegenüber. Sie setzen stattdessen auf Technologieoffenheit und lehnen eine einseitige Förderung von E-Autos ab. Ihre Position betont die Notwendigkeit, auch alternative Antriebstechnologien wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe zu berücksichtigen.
  • Die Chancen für die Einführung einer solchen Prämie hängen stark vom Ausgang der Neuwahlen im Februar 2025 ab. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst nach der Wahl und möglichen Koalitionsverhandlungen fallen.

Fazit

Die Landschaft der E-Auto-Förderung in Deutschland hat sich 2025 gewandelt. Obwohl der direkte Umweltbonus der Vergangenheit angehört, bieten sich weiterhin attraktive Möglichkeiten, den Umstieg auf Elektromobilität finanziell zu erleichtern. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen, THG-Quote und Herstellerrabatten kann die Gesamtkosten erheblich reduzieren. Zudem bieten flexible Optionen wie E-Auto-Abos die Möglichkeit, Elektromobilität risikofrei zu testen.


Die politische Diskussion um eine mögliche neue "Abwrackprämie" zeigt, dass die Förderung der Elektromobilität weiterhin auf der politischen Agenda steht.


Insgesamt bleibt der Wechsel zum E-Auto auch 2025 eine lohnende Option – sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Planung können Verbraucher:innen und Unternehmen von den veränderten Rahmenbedingungen profitieren und ihren Beitrag zur Mobilitätswende leisten.

FAQs

Ja, es wird 2025 eine E-Auto-Förderung geben, aber nur für Unternehmen und Selbstständige. Privatpersonen erhalten keine direkten Kaufzuschüsse mehr.

Eine Abwrackprämie wird politisch diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen. Die SPD plant eine “Austauschprämie” von bis zu 6.000 € für den Umstieg von Verbrennern auf E-Autos. Die FDP lehnt dies ab. Eine Entscheidung wird erst nach der Bundestagswahl im Februar 2025 erwartet.

Neue Förderprogramme für Privatpersonen (z. B. Abwrackprämie) hängen vom Ausgang der Bundestagswahl im Februar 2025 ab. Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen vor der Wahl geplant.

Nein, der Umweltbonus wurde Ende 2023 eingestellt. Privatpersonen erhalten keine direkte BAFA-Förderung mehr.

Im Jahr 2024 werden keine Elektroautos mehr gefördert. Die Förderung für den Kauf neuer Elektroautos wurde durch die Bundesregierung eingestellt, was auf eine Kürzung der Mittel im Klima- und Transformationsfonds zurückzuführen ist. Die Entscheidung zum Förderstopp gilt als endgültig, und es gibt keine Übergangslösung aufgrund fehlender finanzieller Mittel.

Die Höhe der BAFA-Förderung für Elektroautos betrug bis zu ihrem Ende 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro. Diese Förderung lief jedoch am 17. Dezember 2023 aus.

Die Förderung für E-Autos fiel am 17. Dezember 2023 weg. Dies wurde vom Bundeswirtschaftsministerium kurzfristig mitgeteilt, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds führte.

Die staatliche Förderung für Elektroautos endete am 17. Dezember 2023, sodass ab diesem Zeitpunkt keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingegangen sind, werden jedoch weiterhin bearbeitet und bewilligt.

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